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RAL - Gütezeichen
Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung



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Peter Storm
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Serviceversprechen

Wirtschaftsfreundlichkeit und Mittelstandsorientierung sind wesentliche strategische Ziele der Kreisverwaltung Dithmarschen.

Der Kreis ist Mitglied in der "Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V."

  • Seit 2006 können Kommunen in Deutschland anhand eines Gütezeichens nachweisen, dass sie eine unternehmerfreundliche Verwaltung haben. Das Gütezeichen dokumentiert die Ernsthaftigkeit, mit der die Kommune den Standortfaktor "Wirtschaftsfreundliches Verwaltungshandeln" verbessern möchte.
  • Der Kreis Dithmarschen gehört als Gründungsmitglied der `Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V.` mit Sitz in Neuss an.
  • Der Kreis Dithmarschen bietet Ihnen einen damit verbindlichen Service. Unserer Serviceversprechen finden Sie hier.



Für die Verleihung des Gütesiegels gilt Folgendes:

  • Grundlage der Zertifizierung sind die "Güte- und Prüfbestimmungen für Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen", die in Zusammenarbeit mit der RAL (Deutschens Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung) entworfen wurden.
  • Verwaltungsleistungen - insbesondere in Form der Bearbeitungszeiten z. B. bei der Bezahlung von Auftragsrechnungen oder bei Baugenehmigungsverfahren - müssen kontinuierlich gemessen und bei Überschreitung von Zielwerten optimiert werden, um die extern vorgegebenen Zielmarken zu erreichen.
  • Gefordert werden darüber hinaus die Schaffung eines Verwaltungswegweisers, der aus Sicht der kleinen und mittelständischen Betriebe zu erstellen ist, sowie regelmäßige Kundenzufriedenheitsanalysen .

RALWas bedeutet das Gütesiegel für die Unternehmen im Kreis Dithmarschen?

  • Der Kreis Dithmarschen hat - als erster Bewerber bundesweit - sämtliche Gütekriterien für das RAL-Gütezeichen "Mittelstandsorientierte Verwaltung" erfüllt und ist entsprechend ausgezeichnet worden.
  • Ziel des Kreises ist es nicht nur, die Gütekriterien einzuhalten, sondern im Sinne der Mittelstandsorientierung deutlich unter den zulässigen Grenzwerten des Gütezeichens zu bleiben.
  • Die bisherigen internen und externen Überprüfungen haben gezeigt, dass der Kreis Dithmarschen die Vorgaben sicher erfüllt und die zulässigen Überschreitungsmöglichkeiten bei weitem nicht ausnutzt.

    weitere Informationen:
    Pressebericht 2009
    Pressebericht 2007

    Verwaltungswegweiser
    ServiceCenter Wirtschaft

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    Verantwortlich für diese Seite: Peter Storm - Zuletzt geändert am 01.07.2010

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