Teilfortschreibung Regionalplan IV "Windenergie"
Im geltenden Regionalplan für den Planungsraum IV (2005) sind Eignungsgebiete für die Windenergienutzung
dargestellt. Die Landesregierung hat im Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2009 (LEP) die Absicht bekundet,
insgesamt ca. ein Prozent der Landesfläche in den Regionalplänen als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung festzulegen. Unter Berücksichtigung der zur Zeit bestehenden Eignungsgebiete könnte landesweit eine Fläche
von ca. 3.800 ha zusätzlich als Windenergieeignungsgebiet ausgewiesen werden.
Die am 27.09.2009 gewählte Landesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, "die für Windenergie
ausgewiesenen Flächen auszuweiten". Der konkrete Umfang dieser Erweiterung des Kontingentes ist nicht
beziffert. Realistisch erscheint eine Anhebung auf einen Wert von ca. 1,5 % (insgesamt 23.700 ha). Unabhängig
davon gehen einzelne Forderungen bis zu 2,0 % (insgesamt 31.600 hat). Damit stünde ein Gesamtkontingent von
11.900 ha bzw. 19.600 ha für die Neuausweisung von Windenergieeignungsgebieten zur Verfügung.
Der Kreis Dithmarschen unterstützt eine maßvolle Erweiterung der Windenergieeignungsgebiete auch im Hinblick
auf die positiven Wirkungen für die Wirtschaft und den Klimaschutz. Gleichwohl müssen auch andere wichtige
Belange wie der Natur- und Landschaftsschutz, der Tourismus und die Akzeptanz in der Bevölkerung einbezogen
werden. Zudem befinden sich im Kreis Dithmarschen bereits heute im Landesvergleich weit überdurchschnittlich
viele Windkraftanlagen. Der Kreis Dithmarschen hat aus diesem Grunde über die vom Land vorgegebenen
Ausschlusskriterien hinaus mit den Grundsätzen der Herangehensweise bei der Erarbeitung eines
Kreiskonzeptes und den Auswahlkriterien Arbeitshilfen für die Beratung in den kommunalen Gremien erarbeitet.
Die Kriterien sind Prüfungs- und Abwägungsgrundlage der Kreisverwaltung für die Erarbeitung des planerischen Kreiskonzeptes.
Dem Kreis wurden Flächenvorschläge im Umfang von rund 5.500 ha gemeldet, die beim Kreiskonzept zu
berücksichtigen waren. Die Flächen sind von den zuständigen Fachbehörden der Kreisverwaltung geprüft und
bewertet worden. In begründeten Einzelfällen sind bereits zu diesem Zeitpunkt Flächenoptimierungen vorgenommen
worden. Im Ergebnis ist eine Auflistung mit Flächen im Umfang von rd. 5.180 hat erstellt worden, die die von der Landesplanung
vorgegebenen Proiritätenabstufungen berücksichtigt.
Die Anmeldungen sind im Kreiskonzept in drei Bewertungskategorien aufgeteilt worden:
-
1. Priorität "alle gemeindlichen Flächenanmeldungen, die nicht Ausschlussfläche sind oder aufgrund einer
regionalen Konzentrationslösung zurückgenommen wurden" (ca. 2.910 ha),
-
2. Priorität "gemeindliche Flächenanmeldungen, die aufgrund einer regionalen Konzentrationslösung
zurückgenommen wurden" (ca. 2.210 ha) sowie
-
Ausschlussflächen sind diejenigen Flächen, die nicht die für einen Windpark erforderliche Größe von
mindestens 20 ha aufweisen (ca. 60 ha).
Die Liste umfasst sämtliche angemeldete Flächen und soll vollumfänglich an die Landesplanung weitergegeben
werden. Die fachlichen Bewertungen durch die Bundes- und Landesbehörden erfolgen im Rahmn der Erstallung des Regionalplans. Dabei werden in der Endabwägung insbesondere die sogenannten Verdachtsflächen durch das
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländlcihe Räume sowie durch die Obere Denkmalschutzbehörde geprüft.
Die abschließende Abwägung erfolgt im formellen Planungsverfahren auf Ebene der Landesplanung.
Das Kreiskonzept Dithmarschen bietet als "offene Liste" den Vorteil, auf jegliche Kontingentaufstockung reagieren
zu können. Gleichzeitig können durch diese Flexibilität, die im Rahmen der fachlichen Bewertung der Landesbehörden wegfallenden Gebietsanmeldungen (Ausschluss z. B. aufgrund des Natur- oder Denkmalschutzes) durch die jeweils nachfolgenden ersetzt werden. Daraus ird deutlich, dass es ich bei dem Kreiskonzept um ein Arbeitspapier handelt, das aufgrund neuer fachlicher Erkenntnisse oder einer Veränderung der Rahmenbedingung den Umständen gemäß angepasst werden kann.