Politik und Verwaltung


Kreistag, Parteien & Politiker

KreistagDer Kreis Dithmarschen ist zugleich Gemeindeverband und Gebietskörperschaft. Er ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit. Und er ist gemeinsam unter anderem mit den Gemeinden Träger der öffentlichen Verwaltung.

Organe des Kreises Dithmarschen sind der Kreistag und der Landrat.

Der Kreistag ist das oberste Organ des Kreises. Er geht aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen durch die Bürgerinnen und Bürger hervor. Die 56 Abgeordneten des Kreistages legen die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung des Kreises fest. Auf Grund der übergeordneten Stellung als Volksvertretung entscheidet der Kreistag damit über die Eckwerte der Kreispolitik. Der Kreistag trifft ferner alle für den Kreis wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.
Der Vorsitzende des Kreistages führt die Bezeichnung Kreispräsident. Er hat besondere Rechte und Pflichten, zum Beispiel Verhandlungsleitung oder Repräsentation.

Der Landrat ist dagegen Wahlbeamter auf Zeit. Er besitzt eigene gesetzliche Zuständigkeiten. Hierzu gehört insbesondere die alleinige Verantwortung für die Leitung der Verwaltung des Kreises. Dies geschieht im Rahmen der Ziele und Grundsätze des Kreistages und der von ihm bereitgestellten Mittel. 

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