Politik und Verwaltung

Eine Rundumsicht im Eingangsbereich des Kreishauses. Bitte klicken Sie auf die Pfeile, um das Bild vor und zurück zu bewegen, der rechte Schaltknopf hält den Film an.

Der Kreis Dithmarschen ist zugleich Gemeindeverband und Gebietskörperschaft. Er ist eine juristisch Person des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit. Der Kreis bildet - unabhängig von der Gesamtheit der Gemeinden, die er umfasst - einen neuen Rechtsträger.

Während für die Willensbildung in Selbstverwaltungsaufgaben der Kreistag oder bei entsprechender Delegation die Landrätin oder der Landrat bzw. die Ausschüsse des Kreistages zuständig sind, ist für die Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung stets allein die Landrätin oder der Landrat verantwortlich.

Dithmarschen

 
 

 

 

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