Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit
Fachdienst Soziale Leistungen
Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Ergänzende Leistungen an Kriegsopfer (Beschädigte und Hinterbliebene) sowie ihnen gleichgestellte Personen nach dem Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz und Impfschutzgesetz.
Nach einer Kooperationsvereinbarung werden von der Landeshauptstadt Kiel auch Leistungsanträge für Personen aus dem Bereich des Kreises Dithmarschen bearbeitet.
Nach einer Kooperationsvereinbarung werden von der Landeshauptstadt Kiel auch Leistungsanträge für Personen aus dem Bereich des Kreises Dithmarschen bearbeitet.
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Abteilung 55.4 "Grundsicherung, Wirtschaftliche Hilfen"
Deliusstraße 2
24114 Kiel
Telefon: 0431 - 901-3365