Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit
Fachdienst Soziale Leistungen
Landesblindengeld
Zivilblinde erhalten auf Antrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen ein Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Die Blindheit selbst wird ebenfalls nur auf Antrag im Rahmen eines Verfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) festgestellt durch das
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein |
Telefon: 0481 696-0 |
Ansprechpartner
Nach einer Kooperationsvereinbarung werden vom Kreis Steinburg auch Leistungsanträge für Personen aus dem Bereich des Kreises Dithmarschen bearbeitet.
Kreis Steinburg
Sozialamt
Karlstraße 1 - 3
25524 Itzehoe
Telefon: 04821 69416