Landschaftsschutzgebiete
"Broklandsau-Niederung"
"Geestlandschaft bei Bargenstedt"
"Hohe Geest um Immenstedt"
"Kliffplateau"
"Nordergeest"
"Riesewohld"
"Rüsdorfer Moor"
Der Landrat als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, Bereiche des Rüsdorfer Moores und der Dithmarscher Geest unter Landschaftsschutz zu stellen. Das Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange ist eingeleitet. Parallel dazu wurden die Unterlagen in der Zeit vom 15.07.2019 bis 16.08.2019 in den vom jeweiligen Schutzgebiet betroffenen Amts- und Stadtverwaltungen öffentlich ausgelegt. Über die Details der öffentlichen Auslegung und der Möglichkeit zur Stellungnahme informieren die Amts-/Stadtverwaltungen in öffentlichen Bekanntmachungen.
Fachgutachten zur Ermittlung schutzwürdiger Räume im Bereich der Dithmarscher Geest und des Rüsdorfer Moores (Kreis Dithmarschen) gem. § 26 Abs. 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 15 LNatSchG
Gesamtgutachten Schutzwürdige Räume Dithmarscher Geest Rüsdorfer Moor - Text
Gesamtgutachten Schutzwürdige Räume Dithmarscher Geest Rüsdorfer Moor Anlage 3 Relief
Gesamtgutachten Schutzwürdige Räume Dithmarscher Geest Rüsdorfer Moor Anlage 5 Erholung
Gesamtgutachten Schutzwürdige Räume Dithmarscher Geest Rüsdorfer Moor Anlage 7 Vorbelastungen
Gesamtgutachten Schutzwürdige Räume Dithmarscher Geest Rüsdorfer Moor Anlage 8 Schutzwürdige Räume
Unterlagen zu den einzelnen geplanten Landschaftsschutzgebieten