Geflügelpest
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest im Kreis Dithmarschen
Hinweis:
Seit dem 06.11.2020 gilt im gesamten Kreisgebiet die Aufstallungspflicht für Geflügel!
Aktuelle Geflügelpest-Regelungen im Kreis Dithmarschen
Gültig seit Montag, 30.12.2020: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Dithmarschen (hier Geflügelpest-Eintrag Gemeinde Gudendorf) mehr
Kartenmaterial (Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet) digital mit Zoom-FunktionGültig seit Donnerstag, 12.11.2020: Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen mehr
Gültig seit Freitag, 06.11.2020: Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest an die Geflügel- und Taubenhalter im Kreis Dithmarschen mehr
Was tun bei Vogelfund?
Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:
Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.
Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger*innen erlöst werden.
Formulare
Sollten Geflügelhaltungen (ab dem ersten Tier!) dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Dithmarschen bislang nicht gemeldet worden sein, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.
Pressemitteilungen
Kontakte
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz:
Telefon: 0481 - 97 2100
(Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14 bis 17 Uhr - außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann eine Rückrufbitte hinterlassen werden)
E-Mail: veterinaerwesen@dithmarschen.de
Kontakte örtliche Ordnungsbehörden (für die Anzeige von Geflügel-Todfunden) mehrHilfreiche Links