Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Führerscheinstelle
Ausstellung eines Ersatzführerscheines (z. B. bei Verlust, Diebstahl)
Führerscheininhaber mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen können Ersatzführerscheine nur bei der für sie zuständigen Einwohnermeldebehörde beantragen.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- 1 aktuelles Lichtbild
- evtl. Diebstahlanzeige der Polizei
- Abschrift aus der Führerscheinkartei, wenn der Führerschein bei einer anderen Führerscheinstelleals der des Kreises Dithmarschen ausgestellt wurde
Bis zum Erhalt des Ersatzführerscheines kann eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden, die im Inland berechtigt, ohne Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen.
Eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Einwohnermeldeamt ist erforderlich. Zur Abholung können Sie jedoch jemanden schriftlich bevollmächtigen.
Gebühren:
- 32,10 Euro bei Ersatz eines Kartenführerscheines
47,70 Euro bei Ersatz einer "alten" Fahrerlaubnis (grau bzw. rosa)