Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Zulassungsbehörde
Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
Haben Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II/Ihren Fahrzeugbrief verloren oder wurde das Dokument gestohlen? Wir können Ihnen gegen Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausstellen:
- Ausweis
- Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- Erklärung des Fahrzeughalters über den Verlust/Diebstahl (Vordruck hier) und
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Aushändigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II die alte Zulassungsbescheinigung Teil II/der Fahrzeugbrief im Verkehrsblatt für ungültig erklärt werden muss. Die sogenannte Aufbietung nimmt einige Wochen in Anspruch. Die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II wird Ihnen nach Abschluss dieses Verfahrens per Einschreiben übersandt.
Gebühr im Regelfall
43,30 Euro