Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Zulassungsbehörde
Technische Änderungen
Haben Sie an Ihrem Fahrzeug eine technische Änderung vorgenommen? Bitte, denken Sie daran, dass in diesem Fall die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
Wir benötigen dazu folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- TÜV-Gutachten
Gebühr im Regelfall
zwischen 11,40 Euro und 15,40 Euro