Geschäftsbereich Bau, Wirtschaft, Ordnung, Umwelt
Fachdienst Straßenverkehr
Zulassungsbehörde
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für den bisherigen Fahrzeughalter
Für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs für die bisherigen Fahrzeughalter benötigen Sie
- Versicherungsbestätigung (ehem. Doppelkarte) (Hinweise zur elektronischen Versicherungsbestätigung finden Sie hier)
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief
- die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I oder den entwerteten Fahrzeugschein bzw. die Abmeldebestätigung
- HU-Bericht
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung (bei EU-Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU-Ausweis, bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
- Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer (Vordruck hier)
- Personalausweis und Vollmacht des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint (Vordruck hier)
- Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei einer Anmeldung auf eine Firma (liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor, müssen die Vollmachten und Ausweise der gemeinschaftlich Vertretungsberechtigten vorgelegt werden). Bei Fahrzeugzulassungen auf Vereinigungen (GbR usw.) ist ein Vertreter zu benennen, auf dessen Namen die Zulassung erfolgt
- Bei Fahrzeugzulassungen auf minderjährige Personen müssen deren eigene Ausweise sowie die Einverständniserklärung und Personalausweise beider Elternteile vorgelegt werden (Vordruck hier)
Gebühr im Regelfall
zwischen 12,40 Euro und 20,50 Euro