HEIDE. Der Kreis Dithmarschen hebt die Stallpflicht für Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet zum 23. Mai 2026 auf. Außerdem sind Geflügelausstellungen und -märkte ab diesem Zeitpunkt wieder zulässig.
Dazu tritt die Bekanntmachung Nr. 27/2026: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Nr. 72/2025 vom 28.10.2025 und 20/2026 vom 20.04.2026 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) - Anordnung der Aufstallung für alle Geflügelhaltungen in avifaunistischen Risikogebieten und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im übrigen Kreisgebiet und das kreisweite Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel“ am 23. Mai 2026 in Kraft.
Hintergrund ist, dass das hochpathogene aviäre Influenzavirus bei Wildvögeln nur noch vereinzelt nachgewiesen wird: Zuletzt wurde bei einer am 5. Mai 2026 in Brunsbüttel tot aufgefundenen Nonnengans eine Infektion mit dem Virus festgestellt.
Der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung appelliert weiterhin an alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Die Anforderungen der Geflügelpest-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind in allen Geflügelhaltungen einzuhalten. Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern.
Funde von verendeten Wildvögeln in Dithmarschen sind bei den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden zu melden.
Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen.