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Geflügelpest: Teilweise Aufhebung der Aufstallungspflicht im Kreis Dithmarschen: Schutzmaßnahmen in auvifaunistischen Risikogebieten bleiben bestehen

HEIDE. Der Kreis Dithmarschen hebt zum 21. April 2026 teilweise die Stallpflicht für Geflügelhaltungen auf. Die Aufstallungspflicht bleibt bei Haltungen in den avifaunistischen Risikogebieten mit mehr als 49 Stück Geflügel weiterhin bestehen.

Dazu wurde die Bekanntmachung Nr. 20/2026: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Teilaufhebung der Anordnung der Aufstallung für alle Geflügelhaltungen in avifaunistischen Risikogebieten und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im übrigen Kreisgebiet und das kreisweite Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel aus der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 28.10.2025 (Bekanntmachung Nr. 72/2025 des Kreises Dithmarschen)“ am 20. April 2026 auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen veröffentlicht.

Im Kreis Dithmarschen werden weiterhin in küsten- und gewässernahen avifaunistischen Gebieten infizierte Wildvögel nachgewiesen. Gleichzeitig sammeln sich dort zahlreiche Wasservögel zum Rasten und Brüten. Dadurch bleibt das Risiko einer Übertragung der Geflügelpest auf Hausgeflügel in diesen Regionen erhöht. Aufgrund der hohen Ansteckungsfähigkeit des Erregers gilt daher weiterhin, dass in den definierten Risikogebieten Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Tieren ihre Bestände aufstallen müssen.

Für das übrige Kreisgebiet außerhalb der avifaunistischen Risikogebiete wird die bislang geltende Aufstallungspflicht nach erneuter Risikobewertung aufgehoben. Damit entfällt dort die verpflichtende Stallhaltung für Geflügelbestände mit mehr als 49 Tieren.

Tierhalterinnen und Tierhalter können auf der interaktiven Karte prüfen, in welchem Aufstallungsgebiet ihre Geflügelhaltung liegt.

Der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung empfiehlt unabhängig von der Allgemeinverfügung kreisweit allen Halterinnen und Haltern von Geflügel im eigenen Interesse, ihre Tiere aufzustallen und den primären und sekundären Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.

Der Kreis Dithmarschen bittet alle Geflügelhalterinnen und -halter weiterhin um erhöhte Wachsamkeit und die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Die Anforderungen der Geflügelpest-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln sind in allen Geflügelhaltungen einzuhalten. Direkte oder indirekte Kontaktmöglichkeiten zwischen Geflügel und wildlebenden Wasservögeln oder natürlichen Gewässern sollten vollständig vermieden werden, um eine Einschleppung zu verhindern.

Funde von verendeten Wildvögeln in Dithmarschen sind bei den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden zu melden.

Weitere Informationen und die interaktive Karte befinden sich auf der Internetseite des Kreises Dithmarschen.