Drucksache - 2020/0890-2
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Beschlussvorschlag:
Die dieser Beschlussvorlage als Anlage angefügte 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen vom 14.01.2018 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen vom 14.01.2018 beschlossen (siehe Drucksachen-Nrn. 2020/0890 und 2020/0890-1). Durch Artikel I der Änderungssatzung wurde eine Regelung über die Genehmigung von Dienstreisen für ehrenamtlich Tätige als neuer § 13a in die Hauptsatzung aufgenommen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung hat mit Genehmigung vom 17.12.2020 lediglich eine Teilgenehmigung der 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen.
Für die vom Kreistag in seiner Sitzung am 03.12.2020 beschlossene Regelung in § 13a Abs. 3 der Hauptsatzung,
„Bei parlamentarischen Abenden oder sonstigen Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen der Kreis durch eine größere Zahl von Mandatsträgern repräsentiert werden soll, gelten Dienstreisen jeweils einer Vertreterin oder eines Vertreters je Kreistagsfraktion genehmigt und bedürfen keiner Zustimmung des Hauptausschusses.“,
wurde dagegen keine Genehmigung erteilt, da diese Satzungsregelung dem aus
§ 67 Absatz 2 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) folgenden Bestimmtheitsgrundsatz nicht in ausreichendem Maß entspreche. Danach müssen Satzungen in ihrem Inhalt bestimmt sein. Dies ist bei der vorstehenden Formulierung nicht der Fall, da nicht erkennbar ist, wie die Vertreterin oder der Vertreter je Kreistagsfraktion, auf die sich die Genehmigungsfiktion bezieht, bestimmt wird.
Mit der nunmehr vorliegenden 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen soll die Satzungsregelung entsprechend den Vorgaben des Innenministeriums angepasst werden. Eine bereits mit dem Innenministerium abgestimmte, genehmigungsfähige Version lautet wie folgt:
„Bei parlamentarischen Abenden oder vergleichbaren Veranstaltungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen der Kreis neben der Landrätin oder dem Landrat und/oder der Kreispräsidentin oder dem Kreispräsidenten auch durch Kreistagsabgeordnete bzw. bürgerliche Ausschussmitglieder vertreten sein soll, gelten Dienstreisen jeweils einer von jeder Kreistagsfraktion benannten Person als genehmigt und bedürfen keiner Zustimmung des Hauptausschusses.“
Der Entwurf der 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen ist dieser Vorlage als Anlage angefügt.
Finanzielle Auswirkungen | Ja |
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| Nein | X |
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Falls ja: |
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Im Haushaltsplan berücksichtigt | Ja |
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| Nein |
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Freiwillige Aufgabe/Maßnahme | Ja |
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| Nein |
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Ergebnisplan/Finanzplan | Produkt-Nr. | 11111 | ||
Produkt-Name | Kommunale Selbstverwaltung/Ehrenamt | |||
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Ertrag | Euro | Einzahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Aufwand | Euro | Auszahlungen | Euro | |
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zusätzlich / neu |
| zusätzlich / neu |
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Saldo |
| Saldo |
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Ein negativer Saldo wird finanziert durch: (Beschreibung der konkreten – strukturellen - Einsparungsmaßnahmen/Mehrerträge)
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Auswirkung auf Stellenplan | Ja |
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| Nein | X | |
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| Stellenmehrbedarf: (z. B. 0,5 VK, EG ___/A___) |
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Anlagen
Entwurf der 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Dithmarschen
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Hauptsatzung Entwurf der 9. Änderungssatzung (Stand 05.01.2021).docx (63 KB) |
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