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Einsicht in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan nehmen

Privatpersonen und Unternehmen haben das Recht, in einen gemeinsamen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.

Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die für das Gebiet einer Gemeinde erstellt werden; aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:

  • Bauflächen (wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen) oder Baugebiete (wie Mischgebiete, urbanes Gebiet),
  • Flächen für Verkehr,
  • die Ausstattung des Plangebiets mit Anlagen und Einrichtungen, die der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dienen, die dem Klimawandel entgegenwirken und die der Anpassung an den Klimawandel dienen,
  • Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Verkehrsflächen, von Bebauung frei zu haltende Flächen.

Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.

Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
  • einer Planbegründung mit Darlegungen zu Zielen, Zwecken und wesentlichen Auswirkungen der Planung, dem Umweltbericht und Angaben dazu, wie die betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen worden sind.

Dem wirksamen Flächennutzungsplan ist eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange beizufügen.

Die Öffentlichkeit kann den gemeinsamen Flächennutzungsplan und seine Begründung sowie die nach Wirksamwerden beizufügende zusammenfassende Erklärung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Der Flächennutzungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

Kurztext

  • Gemeinsamer Flächennutzungsplan Bereitstellung
  • Aufstellung gemeinsamer Flächennutzungspläne, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist,
    • zum Beispiel mit Blick auf Ziele der Raumordnung und die verkehrliche Infrastruktur
  • Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, aus denen Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt werden
  • Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten
  • gemeinsame Flächennutzungspläne sind wie alle Bauleitpläne öffentlich einsehbar
  • der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus
    • einem Regelungsteil, der insbesondere Karten mit zeichnerischen und textlichen Darstellungen umfasst, und
    • einer Planbegründung
  • nach Wirksamwerden ist ihm eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange beizufügen
  • zuständig: beteiligte Kommune

 


Ansprechpartner

Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-


+49 481 6850-0
staedteplanung[at]stadt-heide.de
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25746 Heide

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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

(sowie nach besonderer Vereinbarung.)

Wichtiger Hinweis:
Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Frau Larissa Heyer-Lüders

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

Frau Marielle Karstens

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

Herr Marc Kröger

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

Frau Nane Christin Thode

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

Herr Thore Westphalen

Mitarbeiter Stadt Heide - FD 32 Städteplanung und Bauordnung -Städteplanung-

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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