Kitabetreuung in Dithmarschen
Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen. Ab Vollendung des 3. Lebensjahres besteht der Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.
Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.