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Tierseuchen

Geflügelpest

Aktuelle Bekanntmachung

Der Kreis Dithmarschen hebt zum 6. April 2024 die Bekanntmachung Nr. 3/2024: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung: Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Dithmarschen“ auf. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz weist Geflügelhalter*innen darauf hin, weiter vorsichtig zu sein und die vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Bekanntmachung Nr. 25/2024: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 05.01.2024 über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Dithmarschen“ tritt zum 6. April 2024 in Kraft.

Was tun bei Vogelfund?

Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:

Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.

Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger*innen erlöst werden.

Kontakt

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Telefon
04 81 / 97 - 21 00

Montag - Freitag 
8 - 12 Uhr

Donnerstag
14 - 17 Uhr

Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:

veterinaerwesen[at]dithmarschen.de

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