Jugendarbeit
Jugendpflege
Die Jugendpflege ist Teil der Jugendhilfe und zuständig für den Bereich der Jugendarbeit, hierunter fallen Offene Kinder- und Jugendarbeit, sowie Schulsozialarbeit.
Primäre Aufgabe der Jugendpflege ist es, die Erfüllung der Bedürfnisse von Jugendlichen im Kreis zu sichern („pflegen“). Hier liegt der Schwerpunkt auf der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Themen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, müssen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen besprochen und geplant werden.
Bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt die Jugendpflege:
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; Vereine, Institutionen und Gemeinden (§47f GO(SH)
Mehr über die einzelnen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten und die Zuständigkeiten im Bereich der Jugendarbeit finden Sie auf dieser Seite
Bei Fragen steht Ihnen die Jugendpflege des Kreises Dithmarschen unter den angegeben Kontaktinformationen gern zur Verfügung.
Die Demokratiekonferenzen der „Partnerschaft für Demokratie“ werden regelmäßig in Kooperation mit der Jugendpflege veranstaltet. Hauptziel dieser Veranstaltungen ist es, frühe demokratische Prozesse und Teilhabe, sowie die demokratische Zusammenarbeit in der Gesellschaft zu fördern. Die Veranstaltungen richten sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene – Bezugspersonen oder jene, die beruflich und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.
Bei den Veranstaltungen werden die Teilnehmenden zielgruppengerecht über Mitbestimmung, Beteiligungsrechte und -formate informiert; in den verschiedenen Workshopphasen werden Methoden zur Projektplanung und Zukunftsgestaltung, sowie rechtliche und pädagogische Grundlagen zur Partizipation erarbeitet.
Die Veranstaltungen bieten insbesondere für die Kinder und Jugendlichen des Kreises eine feste Plattform, um sich einzubringen und demokratische Prozesse im Kreis mitzugestalten.
Für die erwachsenen Teilnehmenden bieten die Veranstaltungen die Chance, sich über Grundlagen, Entwicklungen und Möglichkeiten der Kinder- und Jugendbeteiligung zu informieren.
Die Motivation und Befähigung der Teilnehmenden zur Mitgestaltung stehen hierbei stets im Mittelpunkt.
Weitere Informationen über die „Partnerschaft für Demokratie“ finden Sie hier.
[RC1]Link zur externen Seite der „Partnerschaft für Demokratie“
- Externe Links okay? Ist immerhin an Kreis angebunden?
Im November 2025 gründete sich das Netzwerk zur Kinder- und Jugendbeteiligung. Ziel ist die ideelle und qualitative Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung im Kreis Dithmarschen.
Teilnehmende werden in Form eines Newsletters regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und Angebote im Kreis- und Landesgebiet informiert. Das Netzwerk trifft sich zwei Mal jährlich zum Austausch, einmal jährlich wird ein spezielles Fortbildungsangebot gestellt.
Jugendarbeit
Nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) ist die Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Selbstverwaltung. Die Erfüllung dieser Aufgaben erfolgt durch den Kreis Dithmarschen als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
In vielen Aufgabenbereichen werden Projekte und Maßnahmen von Vereinen, Jugendgruppen Institutionen und Gemeinden durchgeführt. Diese haben die Möglichkeit, sich bei der Planung und der Durchführung von der Jugendpflege beraten zu lassen.
Durch das Jugendförderungsgesetz (JuFöG) wird die Jugendarbeit in verschiedene Bereiche unterteilt.
Jugendarbeit mit Kindern (§ 9 JuFöG)
Jugendarbeit mit Mädchen und jungen Frauen (§ 10 JuFöG)
Jugendarbeit mit besonders benachteiligten jungen Menschen (§ 11 JuFöG)
Schul- und arbeitsweltbezogene Jugendarbeit (§ 12 JuFöG)
Internationale und interkulturelle Jugendarbeit (§ 13 JuFöG)
Sportliche Jugendarbeit (§14 JuFöG)
Politische Jugendbildung (§ 15 JuFöG)
Ökologische Jugendbildung (§ 16 JuFöG)
Kulturelle Jugendbildung (§ 17 JuFöG)
Gesundheitliche Jugendbildung (§ 18 JuFöG)
Ferien- und Freizeitmaßnahmen (§ 19 JuFöG)
Förderung der Jugendverbandsarbeit (§ 20 JuFöG)
Förderung von Investitionen (§ 22 JuFöG)
Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (§ 23 JuFöG)
Jugendsozialarbeit (§ 24 JuFöG)
In Zuständigkeit zur Vernetzung und Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit finden jährlich Netzwerktreffen und Fortbildungen statt. Die Jugendpflege berät zu aktuellen Entwicklungen und Bedarfen, sowie zu Projekten und Maßnahmen.Jugendtreffs und -zentren haben zudem die Möglichkeit, projektbezogen finanzielle Förderungen bei der Jugendpflege zu beantragen.
- Beratung zu Kinder- und Jugendrechten
- Unterstützung bei dem Kontakt zu erwachsenen Ansprechpersonen
- Beratung zu und Begleitung von Beteiligungsprojekten
- Beratung und Begleitung bei der Planung und Durchführung von Workshops und Fortbildungen
- Finanzielle Förderung bei Beteiligungsprojekten
Beratungen können nach Terminvereinbarung auch vor Ort in Anspruch genommen werden.
- Beratung zur Kinder- und Jugendbeteiligung nach §47f GO(SH)
- Beratung zu und Begleitung von Beteiligungsprojekten
- Beratung und Begleitung bei der Planung und Durchführung von Workshops und Fortbildungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung
- Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten
Beratungen können nach Terminvereinbarung auch vor Ort in Anspruch genommen werden.







