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Reiseausweis für ausländische Staatsangehörigkeit

Alle ausländischen Staatsangehörigen sind verpflichtet, einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen (§ 3 Aufenthaltsgesetz).

Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an ausländische Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit regelmäßig ein Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates verbunden ist.

Es können folgende Passersatzpapiere ausgestellt werden:

  • Reiseausweis für Ausländer
  • Reiseausweis für Flüchtlinge
  • Reiseausweis für Staatenlose

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