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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

KFZ-Zulassungsbehörde

Hinweis zur internetbasierten Fahrzeugzulassung:

Als Zulassungsstelle (oder Kfz-Zulassungsbehörde) wird die Verkehrsbehörde/ das Verkehrsamt bezeichnet, welches für die Ausstellung von Betriebserlaubnissen und andere relevante Dokumente sowie für die Zulassung, Abmeldung und z.T. Überwachung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern zuständig ist.

Wichtige Hinweise zum Betrieb der Kfz-Zulassungsstelle: alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden. Die Nachmittagstermine sind Privatkund*innen vorbehalten.

Hinweise zum Kennzeichen HEI/MED

  • Alle Bürgerinnen und Bürger können sich bei Bedarf ein Kennzeichen bei der Kfz.-Zulassungsbehörde des Kreises Dithmarschen per Internet reservieren.
  • Zu beachten ist, dass es von der Länge des Kennzeichens der Zulassungsbehörde (HEI) abhängt, welche Kombinationen vergeben werden können.
  • Für PKW und LKW stehen drei- bis fünfstellige Buchstaben- / Zahlenkombinationen (Erkennungsnummern) zur Verfügung. Wobei 1-2 Buchstaben verwendet werden müssen.
  • Beachten Sie bitte auch die untenstehenden Hinweise zu Saisonkennzeichen und Oldtimerkennzeichen (H).
  • Motorradkennzeichen: Mit Wirkung vom 07.04.2011 wurden neue Kennzeichenformate für Motorräder eingeführt. Dadurch ist jetzt die Prägung von Kennzeichenschildern in einer Mindestgröße von 180 mm x 200 mm möglich. Diese Kennzeichengröße verfügt nun auch über Platz für eine 5-stelligen Erkennungsnummer (z. B. HEI mit 2 Buchstaben und drei Ziffern) erreicht werden.
  • Kennzeichenkombinationen mit 1 Buchstabe und 1 Zahl werden nicht vergeben. Diese Kennzeichen müssen für Importfahrzeuge (z.B. aus den USA) aus Platzgründen vorgehalten werden.
  • Die Buchstabenkombinationen "HJ, "KZ", "NS", "SA" u. "SS" werden bundesweit nicht vergeben; in Dithmarschen bei dem „HEI“ Kennzeichen das „L", das "LH" sowie das "HI" nicht.
  • Das Wunschkennzeichen kann gebührenpflichtig für unterschiedliche Zeiträume reserviert werden.
  • Die Kosten hierfür betragen zwischen 2,60 und 42,60 Euro und sind bei der Reservierung fällig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Jedes Kennzeichen kann - und sei es noch so beliebt - nur einmal zugelassen werden. Bitte lassen Sie die Kennzeichen erst nach der Zulassung prägen.

Saisonkennzeichen

Für Saisonkennzeichen gilt die Besonderheit, dass die Erkennungsnummer aus nicht mehr als insgesamt 4 Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen dürfen, weil für die Einprägung des ausgewählten Betriebszeitraumes (z.B.: 04 - 10) am rechten Schilderrand zwingender Platzbedarf erforderlich ist. der Betriebszeitraum muss mindestens 2 und darf höchstens 11 Monate betragen. Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer notwendig. Die Prägung neuer Kennzeichenschilder ist aber in jedem Fall erforderlich. Bei Änderung des Betriebszeitraumes muss auch ein neues Schild angefertigt werden.

Oldtimerkennzeichen (H)

Für historische Fahrzeuge, also Oldtimer, die älter als 30 Jahre sind und über eine Prüfung auf zeitgenössischen originalen Zustand erteilt wird, gilt die Besonderheit, dass die Erkennungsnummer aus nicht mehr als insgesamt 4 Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen dürfen, weil am Ende des amtlichen Kennzeichens ein „H" eingeprägt wird. Eine Änderung der Nummernkombination ist nicht immer notwendig. Die Prägung neuer Kennzeichenschilder ist aber in jedem Fall erforderlich.

Weitere Informationen

alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden

zu allen Leistungen der Zulassungsbehörde finden Sie im

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