Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnungen von Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen (soweit sie von der StVO definiert sind), Verkehrsbeschränkungen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen, Umleitungen, Sperren, Einbahnstraße und Lichtzeichenanlagen und die dazu ggf. erforderlichen Ausnahmegenehmigungen.