Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist Teil des Fachdienstes Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung. Die wesentlichen Aufgaben der Bauaufsicht beinhalten folgende Leistungen:
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen sowie der kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden in schwierigen baurechtlichen Fragen
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Genehmigungsfreistellungen
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z. B. im Rahmen von Brandverhütungsschauen und wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z. B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen)