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Einbürgerung

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Voraussetzungen & den Weg zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Einbürgerung erfüllen?

Die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sowie die mit dem Einbürgerungsantrag vorzulegenden Unterlagen und Nachweise können Sie dem folgenden Leitfaden entnehmen:

Leitfaden zur Einbürgerung

Die Einbürgerung bedeutet den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit allen Rechten und Pflichten als deutsche*r Staatsangehörige*r. Eine Einbürgerung ist ein wichtiger Meilenstein und bedeutet mehr als nur einen deutschen Pass zu bekommen. Wahlrecht, Berufsperspektiven, Reisemöglichkeiten, EU-Freizügigkeit und allgemeine Alltagserleichterungen sind einige Gründe, weshalb sich Personen in Deutschland einbürgern lassen.

Zur Prüfung, ob Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung tatsächlich erfüllen, empfehlen wir Ihnen zunächst die Durchführung des Quick-Checks: Quick-Check – Einbürgerung - Quick-Check (bayern.de)

  • i.d.R. 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt
  •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  •  Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  •  Unbefristetes oder verfestigtes Aufenthaltsrecht
  •  Eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II
  • der SGB XII
  •  i.d.R. Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  •  Keine Verurteilung aufgrund einer Straftat
  •  Ausreichende Deutschkenntnisse (auf dem Niveau B1)
  •  Kenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland


Dies sind die allgemeinen Voraussetzungen zur Einbürgerung. Es gibt jedoch unterschiedliche Ausnahmen und Sonderregelungen. Lassen Sie sich für Ihre individuelle Situation gerne beraten

  • Vordruck Einbürgerungsantrag (inklusive Loyalitätserklärung, Bekenntnis zur freiheitlichdemokratischen Grundordnung, Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, Merkblatt zum Einbürgerungsverfahren)
    • Die Unterlagen werden beim Beratungsgespräch ausgehändigt
       
  •  Aktuelles Lichtbild
     
  •  Nachweis über unbefristeten oder verfestigten Aufenthalt durch elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
     
  •  Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
     
    •  i.d.R. gültiger Heimatpass
    •  Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung
      (bei Geburt in Deutschland auch aktueller Auszug aus Geburtenregister)
    •  geeignete Nachweise nach Rücksprache
       
  •  Einkommensnachweise

    Angestellte:
    - Rentenversicherungsverlauf
    - Arbeitsvertrag
    - letzten 3 Gehaltsabrechnungen

    Selbständige:
    - letzten Einkommensteuerbescheid
    - aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters
    - Gewerbeanmeldung
    - Nachweis über bestehen einer Krankenversicherung und Altersvorsorge
     
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1
    (geeignete Nachweise sind:)

    - Zertifikat Deutsch B1 sowie gleichwertiges oder höherwertiges Sprachzertifikat
    - Bescheinigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtling über erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs im Rahmen des Integrationskurses
    - Abschlusszeugnis eines deutschen Schulabschlusses (mind. Hauptschulabschluss), wenn im Fach Deutsch mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
    - Vier Jahre Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse), wenn im Fach Deutsch mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde
    - erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule/Fachhochschule
    - erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
     
  • Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
    (geeignete Nachweise sind:)

    - Einbürgerungstest
    - Abschlusszeugnis eines deutschen Schulabschlusses (mind. Hauptschulabschluss)
    - Abschlusszeugnis einer berufsbildenden Schule
    - erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften
     
  • Ggf. sind situationsbedingt und individuell weitere Unterlagen erforderlich, z.B.

    - Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
    - Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil
    - Mietvertrag
    - Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Ehegatten

Die Liste ist nicht abschließend. Möglicherweise wird es im Laufe des Prüfverfahrens ebenfalls erforderlich sein, dass weitere Unterlagen eingereicht werden.

  1. Vereinbarung Erstberatungstermin
    Lassen Sie sich unverbindlich, persönlich und individuell über Ihre Einbürgerung beraten. Bitte buchen Sie dazu online einen Termin. Die entsprechenden Antragsunterlagen werden Ihnen im Gespräch ausgehändigt.
     
  2. Abgabe der Antragsunterlagen
    Mit Abgabe der Antragsunterlagen ist Ihr Einbürgerungsantrag gestellt. Bitte vereinbaren Sie zur persönlichen Antragstellung online einen Termin.
     
  3. Prüfung
    Liegen nach Prüfung Ihres Antrages alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie entweder eine Einbürgerungszusicherung oder es erfolgt direkt die Einbürgerung.
     
  4. Einbürgerungszusicherung
    Sofern Sie die Entlassung herbeiführen müssen, wenden Sie sich mit der Einbürgerungszusicherung und einem Entlassungs- bzw. Verzichtsantrag direkt an Ihre zuständige Botschaft. Nachdem Sie eine Entlassungsurkunde erhalten haben, ist diese mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache und den aktuellen Einkommensnachweisen bei der Staatsangehörigkeitsbehörde wieder vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass in der Zwischenzeit keine persönlichen und/oder wirtschaftlichen Änderungen eintreten dürfen, die der Einbürgerung entgegenstehen.
     
  5. Aushändigung der Urkunde
    Nach erneuter Prüfung erfolgt die Einbürgerung.

Bitte beachten Sie generell:
Sofern sich im Laufe des Prüfverfahrens Änderungen in Ihren wirtschaftlichen und/ oder persönlichen Verhältnissen ergeben (z.B. Arbeitgeberwechsel, Arbeitsverlust, Heirat, Geburt eines Kindes, etc.) sind dies unverzüglich und unaufgefordert schriftlich und mit Nachweisen der Staatsangehörigkeitsbehörde mitzuteilen. Wenn Kinder und Jugendliche im Laufe des Prüfverfahrens neue Schulzeugnisse erhalten, sind diese gleichermaßen unaufgefordert einzureichen.

Für jede Person, die einen Einbürgerungsantrag gestellt hat oder für die eine Einbürgerung beantragt wurde, sind Gebühren zu erheben.

Die Gebühren betragen:

  • Grundsätzlich pro Person: 255,00 €
  • Pro minderjähriges Kind, welches miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat 51,00 €

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrags Gebühren erhoben werden. Diese betragen grundsätzlich 191,25€ und für ein minderjähriges Kind welches miteingebürgert werden sollte und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes hat 38,25 €.

Beratungsgespräch

Vor Beantragung der Einbürgerung, bitten wir Sie, sich durch uns in Form eines persönlichen Gespräches beraten zu lassen. In diesem Beratungsgespräch können wir Ihre Fragen gezielt beantworten und auf Ihre individuellen Verhältnisse entsprechend eingehen. In diesem Beratungsgespräch erhalten Sie zudem alle erforderlichen Antragsunterlagen ausgehändigt. Bitte buchen Sie sich über die Onlineterminverwaltung einen Termin zum Beratungsgespräch:

Zur Terminbuchung

Wie stelle ich meinen Antrag auf Einbürgerung?

Aufgrund Ihrer individuellen Lebensläufe bitte wir Sie, den Einbürgerungsantrag persönlich in der Staatsangehörigkeitsbehörde des Kreises Dithmarschen abzugeben. Im Rahmen einer persönlichen Antragsannahme können aufkommende Fragen auf beiden Seiten direkt geklärt werden. Zudem müssen für den Antrag alle Unterlagen im Original vorgelegt werden.

Bitte buchen Sie sich über die Onlineterminverwaltung einen Termin zur Abgabe des Einbürgerungsantrages:

Zur Terminbuchung

Die Antragsformulare erhalten Sie von uns im Rahmen eines Beratungsgespräches. Auch dieses Beratungsgespräch ist über die Onlineterminverwaltung zu buchen.

Vorteile der Einbürgerung

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Einbürgerung finden finden Sie im

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