Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht
Der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - hier: Bereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Dithmarschen ist zuständig für alle Aufgaben der Veterinärverwaltung, die ihm durch Europäisches Recht und folglich nach Bundes- und Landesrecht übertragen werden. Die Tätigkeit umfasst die Bereiche Tiergesundheit und Verbraucherschutz im weitesten Sinne.
Neben den klassischen Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung stehen gleichberechtigt die Aspekte der allgemeinen Tiergesundheit, der Tierhaltung und des Tierschutzes:
Einerseits der Tiere selbst wegen als Mitgeschöpf und empfindendes Lebewesen, andererseits um den Menschen als Verbraucher gesunde Lebensmittel tierischer Herkunft zu bieten und ihn vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.
Diesen Zweck erfüllen vor allem die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen aller Tiere vor und nach der Schlachtung sowie die Lebensmittelüberwachung in Betrieben, im Einzelhandel, auf Märkten und in Gaststätten. Überprüfung der Hygiene und Entnahme und Untersuchung von Proben dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. So reicht das Aufgabengebiet des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz vom Tier im Stall bis zum Steak auf dem Teller.
Verbraucherschutz
Der Verbraucherschutz hat in der Vergangenheit erheblich an Priorität gewonnen, denn wir alle wollen uns gesund und genussvoll ernähren. Um dieses Ziel zu erreichen werden Betriebe, Personal und Produkte durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises Dithmarschen kontrolliert. Die Lebensmittelüberwachung schützt den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, und vor Täuschung.
Kontrollen
Viele Lebensmittel sind besonders in unbearbeitetem Zustand leicht verderblich. Daher werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig überprüft. Die Lebensmittelüberwachung erscheint unangekündigt beim Hersteller, in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bio-Läden und anderen Lebensmittelbetrieben.
Lebensmittelüberwachung
Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist ein zentraler Bestandteil des Verbraucherschutzes. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen sowie vor Irreführung und Täuschung zu bewahren.
Sie kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben beim Umgang mit Lebensmitteln, Tabakwaren, kosmetischen Produkten und sogenannten Bedarfsgegenständen. Dazu zählen Alltagsprodukte wie Zahnbürsten, Reinigungsmittel oder Spielwaren.
Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden Betriebe regelmäßig überprüft und Proben entnommen. Auf diese Weise können mögliche Gefahren für die Gesundheit sowie wirtschaftliche Nachteile für Verbraucher frühzeitig erkannt und vermieden werden. Verstöße gegen geltende Vorschriften werden konsequent verfolgt.
Lebensmittelbetriebe werden dabei auf Grundlage einer Risikobewertung in der Regel unangekündigt kontrolliert.
Zum Aufgabenbereich der Lebensmittelüberwachung gehören unter anderem Bäckereien, Metzgereien, Gastronomiebetriebe, Supermärkte, Kantinen, Imbisse, Wochenmärkte, Hofläden und viele weitere Unternehmen. Die Kontrolleure verstehen sich dabei nicht nur als prüfende Instanz, sondern auch als beratende Ansprechpartner. Ziel ist es, Betriebe von Beginn an zu unterstützen, damit Probleme gar nicht erst entstehen.
Merkblätter
Allergen und Zusatzstoffkennzeichnung
Eigenkontrollen in Lebensmittelbetrieben
Kennzeichnung Lebensmittelverpackungen
Lebensmittelunternehmer
Märkte und Volksfeste
Personalschulung in Lebensmittelbetrieben
Registrierung eines Betriebes
Speiseresteenstorgung
Trinkwasserspender
Haltbarkeiten LM für LM Verteiler
Kennzeichnung Speisekarten lose Ware
Wildvermarktung







