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Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Dithmarschen  ist zuständig für alle Aufgaben der Veterinärverwaltung, die ihm durch Europäisches Recht und folglich nach Bundes- und Landesrecht übertragen werden. Die Tätigkeit umfasst die Bereiche Tiergesundheit und Verbraucherschutz im weitesten Sinne.

Neben den klassischen Aufgaben der Tierseuchenbekämpfung stehen gleichberechtigt die Aspekte der allgemeinen Tiergesundheit, der Tierhaltung und des Tierschutzes:
Einerseits der Tiere selbst wegen als Mitgeschöpf und empfindendes Lebewesen, andererseits um den Menschen als Verbraucher gesunde Lebensmittel tierischer Herkunft zu bieten und ihn vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.

Diesen Zweck erfüllen vor allem die Schlachttier- und Fleischuntersuchungen aller Tiere vor und nach der Schlachtung sowie die Lebensmittelüberwachung in Betrieben, im Einzelhandel, auf Märkten und in Gaststätten. Überprüfung der Hygiene und Entnahme und Untersuchung von Proben dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. So reicht das Aufgabengebiet des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz vom Tier im Stall bis zum Steak auf dem Teller.

Verbraucherschutz

Der Verbraucherschutz hat in der Vergangenheit erheblich an Priorität gewonnen, denn wir alle wollen uns gesund und genussvoll ernähren. Um dieses Ziel zu erreichen werden Betriebe, Personal und Produkte durch die Lebensmittelüberwachung des Kreises Dithmarschen kontrolliert. Die Lebensmittelüberwachung schützt den Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren, die von Lebensmitteln ausgehen können, und vor Täuschung.

Kontrollen

Viele Lebensmittel sind besonders in unbearbeitetem Zustand leicht verderblich. Daher werden alle Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, regelmäßig überprüft. Die Lebensmittelüberwachung erscheint unangekündigt beim Hersteller, in Verbrauchermärkten, im Lebensmitteleinzelhandel, in Bio-Läden und anderen Lebensmittelbetrieben.

Proben

In den Betrieben werden Proben der dort hergestellten oder angebotenen Produkte entnommen. Diese werden nach einem Plan, bei Verdacht oder aufgrund einer Verbraucherbeschwerde genommen. Diese Proben werden dann vom Landeslabor Schleswig-Holstein und anderen untersucht.

Beschwerden

Verbraucher, die sich über die Hygiene eines Betriebes oder Lebensmittels beschweren möchten, können sich jederzeit an uns wenden. Wir gehen diesen Hinweisen nach, damit wir Missstände abstellen können.

Beratung

Wir unterstützen Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft bei der Planung neuer Betriebe oder Betriebseinheiten beziehungsweise Umbauten. Es soll den Unternehmen helfen, die vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts einzuhalten.

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Veterinärwesen und Lebensmittelaufsicht finden finden Sie im

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