Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Nach dem Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig-Holstein hat der Kreis Dithmarschen die Verantwortung für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße. Das Land Schleswig-Holstein ist mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) für den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene zuständig.
Neue Liniennummerierung ab dem 01. Januar 2026
Die Liniennummerierung im gesamten Kreisgebiet wird zum 1. Januar 2026 vereinheitlicht und neu strukturiert.Damit wird das System übersichtlicher, klarer und leichter nachvollziehbar. Die neue Nummernlogik unterscheidet künftig eindeutig zwischen Stadt- und Regionalverkehr, ordnet wichtige Hauptlinien erkennbar zu und schafft ein einheitliches System im ganz Schleswig-Holstein.
- Mehr Übersicht: Kürzere Liniennummern erleichtern die Orientierung.
- Klare Struktur: Regionalverkehr = dreistellig, Stadtverkehr = einstellig.
- Eindeutige Kennzeichnung: Hauptlinien enden mit einer 0.
Um Ihnen den Umstieg so einfach wie möglich zu machen, wurde ein Flyer mit allen wichtigen Informationen erstellt. Sie können den Flyer herunterladen oder Sie nutzen den digitalen Liniennetzplan unter www.liniennetz.nah.sh
Barrierefreier Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen im Kreis Dithmarschen
Zur Gestaltung eines attraktiven ÖPNV-Systems gehören auch barrierefreie Haltestellen. Da diese im Zuständigkeitsbereich der Straßenbaulastträger liegen, kann der Kreis nur bedingt Einfluss auf den Ausbau nehmen. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen an Haltestellen für den Öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Dithmarschen nimmt insofern Einfluss, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn ein barrierefreier Aus- oder Neubau der Haltestelle erfolgt.
Als Grundlage für die Barrierefreiheit an Haltestellen dient der von der NAH.SH veröffentlichte Leitfaden Barrierefreier Neu-, Um- und Ausbau der Bushaltestellen.
Der Leitfaden ist auf der Website der NAH.SH hier abrufbar.








