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Integration

Seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes soll die Integration von rechtmäßig auf Dauer lebenden ausländischen Staatsangehörigen in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland gefördert und gefordert werden.

Die Ausländerbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis den ausländischen Staatsangehörigen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten oder eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausstellen.

Ziel des Integrationskurses ist, den ausländischen Staatsangehörigen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln.

Der Integrationskurs umfasst einen Basis- und einen Aufbausprachkurs zur Erlangung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland.

Der Integrationskurs wird bei allen anerkannten Sprachkursträgern angeboten. In Dithmarschen sind es die Volkshochschule Heide, der Verein Volkshochschulen in Dithmarschen in Meldorf und die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein in Meldorf.

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