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Familienzusammenführung

Die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung richten sich nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Einreise und der Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzugs sind an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Die Familienzusammenführung ist mit zwei aufeinander folgenden Anträgen zu stellen:

  1. Antrag auf Erteilung eines Visums zwecks Familienzusammenführung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
  2. Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise.

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