Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Zuständigkeitsfinder Bürgerportal Regionalportal

Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen

Eine Katastrophe ist weit mehr als nur ein außergewöhnliches Ereignis. Eine Katastrophe stellt eine ernste Bedrohung für das Leben, die Gesundheit und die grundlegende Versorgung vieler Menschen dar und kann zugleich erhebliche Sachwerte gefährden oder zerstören. In solchen Situationen reicht individuelles Handeln nicht mehr aus. Es bedarf schnelle und koordinierte Hilfe, die zur entscheidenden Voraussetzung wird, um Schäden zu begrenzen und Menschen wirksam zu schützen.

Damit diese Hilfe gelingt, arbeiten im Katastrophenfall unterschiedlichste Kräfte eng zusammen. Behörden, Organisationen und spezialisierte Einheiten bündeln ihre Kompetenzen und handeln unter einer einheitlichen Führung der Katastrophenschutzbehörde. Nur durch dieses abgestimmte Zusammenwirken kann eine effektive Gefahrenabwehr gewährleistet werden.

Der Kreis Dithmarschen hat sich gezielt auf verschiedene Katastrophen- und Großschadenslagen vorbereitet. Umfangreiche Vorsorgeplanungen bilden die Grundlage dafür, im Ernstfall schnell und strukturiert reagieren zu können. Ziel ist es, Menschen in Notlagen bestmöglich zu unterstützen und gleichzeitig materielle Schäden so gering wie möglich zu halten. Dafür werden alle verfügbaren Kräfte zur Hilfeleistung, Versorgung und Beratung einbezogen.

Die Einheiten des Kreises Dithmarschen umfassen:

  • Brandschutzbereitschaft
  • Modul Wasserförderung
  • Fachzug Energieversorgung
  • Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB)
  • Sanitäts- und Betreuungseinheiten
  • Wasserrettung
  • Technische Einsatzleitung (TEL)
  • Information- und Kommunikationseinheit (IuK)
  • Löschzug Gefahrgut (LZ-G)

Anträge

Bei der Beendigung von Einsätzen der Katastrophenschutzeinheiten und des Löschzug-Gefahrguts gilt es das Sachgebiet Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen zu informieren. In diesem Onlineformular werden verschiedene Angaben abgefragt, um als verantwortliche Behörde einen umfassenden Einblick über die Gegebenheiten vor Ort zu erhalten.

Kommt es innerhalb eines Einsatzes, einer Übung, einer Fort- oder Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten oder des Löschzug-Gefahrguts zu einem materiellen oder personellen Schaden oder Verlust, gilt es diesen anzuzeigen.

Einsatzkräfte im Katastrophenschutz oder im Löschzug-Gefahrgut haben Anspruch auf Entschädigung und Ersatzansprüche. Hierunter fallen notwendige Auslagen, der Ersatz von Reisekosten sowie der Ersatz von Kleidungsstücken oder sonstigen Kleidungsstücken.

Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes oder Anderen Einheiten können über dieses Modul Auslagen geltend machen.
Hierunter fallen zum Beispiel Kosten der Verpflegung, Instandhaltung oder vergleichbar.
(Hinweis: Sind daneben Reisekosten angefallen, gilt es das Modul „Reisekosten Einsatzkräfte“ zu verwenden)

Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, Helfern im Katastrophenschutz oder im Löschzug-Gefahrgut Arbeitsentgelt oder Besoldung einschließlich Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die sie ohne Teilnahme eines dienstlichen Zweckes erhalten hätten. Privaten Arbeitgebern wird der Betrag auf Antrag erstattet.

Gemeinden haben die Möglichkeit im Rahmen des Sirenenförderprogrammes des Landes neue Sirenen zu beschaffen oder die bestehenden aufzurüsten. Das Sachgebiet Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen wird den ermittelten Bedarf an das zuständige Landesministerium übermitteln.

Diese Anwendung dient als Registrierungstool für die Mitwirkung im Katastrophenschutz sowie im LZ-G. Interessierte Kräfte können hier ihre Daten hinterlegen. Nach Eingang der Registrierung werden die zuständigen Führungskräfte auf die gemeldete Person zugehen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Die Kurzregistrierung dient zur Erfassung von personenbezogenen Daten, um die Stabsmitglieder im Bedarfsfall umgehend telefonisch, schriftlich oder persönlich zu kontaktieren.
Des Weiteren soll durch die Erfassung der Daten in einer Personalverwaltungssoftware der Lehrgangsbedarf sichergestellt und überwacht werden, aber auch festgestellt werden können, ob der Personalstamm für die einzelnen Funktionen gesichert ist. Bei Änderungen gilt es ebenfalls diesen Dienst zu nutzen.

Die Zentrale Expositionsdatenbank ist eine digitale Datenbank, die zur Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Expositionsdaten von Einsatzkräften bei bestimmten Gefahrstoffeinsätzen dient. Expositionsdaten beschreiben, wie Menschen bestimmten Stoffen oder Einflüssen ausgesetzt sind. Dieses Tool ermöglicht es, verschiedene Daten zu erheben und in der Zentralen Expositionsdatenbank zu erfassen. Die Daten werden mindestens für 40 Jahre nach der Exposition aufbewahrt und können jederzeit vom Betroffenen angefordert werden.

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

Kontakt

Öffnungszeiten