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Kultur

Ob Museen, Konzerte, Kulturdenkmäler, Kunstprojekte oder Brauchtum – die Kulturlandschaft an der Westküste ist vielseitig. Von ehrenamtlich geleiteten Museen mit kulturhistorischen Schätzen bis zur mehrtägigen Kulturreihe KUNSTGRIFF reicht das Spektrum.

Künstler*innen prägen die Region: Der Dramatiker Friedrich Hebbel (1813-1863), die Malerin Ottilie Reylaender (1882-1965), der Comic-Zeichner Rudolph Dirks (1877-1968), der Komponist Johannes Brahms (1833-1897) oder der Autor Klaus Groth (1819-1899) haben ihre familiären Wurzeln in Dithmarschen.

Um die Kultur in der Region zu stärken, vergibt der Kreis Dithmarschen seit 1984 den Dithmarscher Kulturpreis und ermöglicht die Kulturprojektförderung.

Die Kulturförderung des Kreises Dithmarschen

Der Kreis Dithmarschen unterstützt die Kreativen auf Basis der Kulturförderrichtlinie: Ob Musik, Theater, Film, bildende Kunst, Traditionspflege oder Kulturbildung.

Ziel ist es, die kulturelle Vielfalt an der Westküste zu fördern. Künstler*innen, Kulturveranstalter*innen und Kulturbildungsprojekte sollen finanziell unterstützt werden.

Die Richtlinie zur kommunalen Kulturförderung des Kreises Dithmarschen (Kulturförderrichtlinie) wurde am 26. März 2020 vom Kreistag beschlossen und trat am 1. April 2020 in Kraft. Mit Verabschiedung der Kulturförderrichtlinie hat der Kreistag seine kommunale Kulturförderung finanziell ausgeweitet. Dabei gliedert sich die Hilfe in „Institutionelle Förderung“ und „Förderung von Kulturprojekten“.

In der Säule „Institutionelle Förderung“ werden aktuell neun überwiegend bereits seit längerem unterstützte Institutionen finanziell gefördert.

  • Dithmarscher Landesmuseum
  • Schleswig-Holsteinisches Landwirtschaftsmuseum
  • AÖZA gGmbH Albersdorf
  • Dithmarscher Musikschule e.V.
  • Verein Dithmarscher Volkshochschulen
  • Brahmsgesellschaft Schleswig-Holstein e.V.
  • Kulturpreis des Kreises Dithmarschen
  • Das Dithmarscher Kulturprojekt KUNSTGRIFF
  • Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH

Neu ist die ergänzende Säule „Projektförderung“, mit der auf Antrag Kulturprojekte unterstützt werden. Die Förderung können beantragen:

  • Vereine
  • Verbände
  • Kultureinrichtungen
  • Kommunen
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Privatpersonen

Mit dem Jugendkulturpreis zeichnet der Kreis Dithmarschen Jugendliche aus, die als Einzelpersonen oder als Gruppe durch besondere kulturelle Leistungen in den von der Kulturförderrichtlinie des Kreises beispielhaft genannten Bereichen auf sich aufmerksam gemacht haben. Der Preis wertschätzt künstlerisch-kulturelles Engagement von Jugendlichen und fördert damit den Nachwuchs in allen Sparten der Kultur.

Die Richtlinieüber die Verleihung des Jugendkulturpreises des Kreises Dithmarschen wurde am 16. März 2023 vom Kreistag beschlossen.

  • Öffentliche Kulturevents: Einzelveranstaltungen und Veranstaltungsreihen
  • Projekte zur Vermittlung und Anregung von Kultur, Nachwuchsarbeit
  • Workshops, Wettbewerbe, Seminare, Initiativen u.ä.
  • Honorare und Aufwandsentschädigungen für das Projekt
  • Raummieten und Sachkosten für das Projekt
  • Ausgeschlossen sind Maßnahmen/Projekte, die ausschließlich oder überwiegend gewerblichen, parteipolitischen oder religiösen Zwecken dienen.
  • Überörtliche und damit kreisweite kulturelle Bedeutung
  • Durchführung im Kreisgebiet
  • Maximale Förderhöhe 25.000 Euro; mindestens jedoch 500 Euro
  • Angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 25 % der förderfähigen Kosten
  • Der Förderantrag und der Verwendungsnachweis sind schriftlich einzureichen: Kreis Dithmarschen, Der Landrat, Stabsstelle Innerer Service, Stettiner Straße 30, 25746 Heide.
  • Jährlich gibt es zwei Antragstermine: 1. März und 1.Oktober
  • Über „Kleinprojekte“ mit förderfähigen Kosten von maximal 2.000 € entscheidet der Landrat
  • Über größere Projekte („Schwerpunktprojekte“) entscheidet der Schul- und Kulturausschuss auf Empfehlung des neu eingerichteten Kulturbeirats des Kreises, der ehrenamtlich tätig ist.

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

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