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Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Ein Deutscher kann auf seine Staatsangehörigkeit verzichten, wenn er mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt (§ 26 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Der Verzicht ist schriftlich beim Fachdienst Ordnung und Sicherheit des Kreises Dithmarschen zu erklären.

Es sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Pass und Abstammungsurkunden)
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung eines anderen Staates
  • ggf. Nachweis über abgeleisteten Wehrdienst
  • ggf. Beendigung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses (z. B. bei Beamten)
  • ggf. Genehmigung des deutschen Vormundtschaftsgerichtes

Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde ein. Der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit ist gebührenfrei.

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit finden finden Sie im

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