Brandschutzdienststelle
„Die Kreise haben in Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr den vorbeugenden Brandschutz durchzuführen“ (§ 3 Abs. 3 Brandschutzgesetz - BrSchG).
Den vorbeugenden Brandschutz führen in den Kreisen die Brandschutzingenieur*innen und in den kreisfreien Städten die Berufsfeuerwehren durch.
Kommen Sie in der Lebenslage "Bauen und Wohnen" dazu, dass Sie sich - aus welchen Gründen auch immer - mit der Feuerwehr abstimmen zu müssen, dann sind Sie bei uns - ihrer Brandschutzdienststelle - an der richtigen Adresse.
Ihre Brandschutzdienststelle beantwortet ihre Fragen gerne und bezieht grundsätzlich die örtliche Feuerwehr mit in den Beratungsprozess ein.
Im Kreis Dithmarschen ist die Brandschutzdienststelle organisatorisch ein Teil des Fachdienstes Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung.
Der vorbeugende Brandschutz besteht aus dem
- baulichen,
- anlagentechnischen und
- organisatorischen
Brandschutz.
Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:
- Brandverhütungsschauen nach § 23 BrSchG in Verbindung mit der Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BrVSchauVO) des Landes Schleswig-Holstein. Dazu gehören auch die Störfallinspektionen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die Umweltinspektionen nach der Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (IED)
- Beteiligung in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren: brandschutztechnische Stellungnahmen bei Sonderbauten, sowie die Beurteilung zur Gewährung von Abweichungen vom Baurecht.
- Beteiligung in brandschutztechnischen Belangen bei Genehmigungsverfahren anderer Behörden (z.B. Atomaufsicht, Landesamt für Umwelt (LfU), Heimaufsicht, etc.)
- Beteiligung in brandschutztechnischen Belangen bei der Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungsplänen)
- Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen auf Grundlage technischer Regeln und Rechtsvorschriften sowie den Anforderungen, die sich aus der Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr ergeben.
- Aufschaltabnahmen von Brandmeldeanlagen (Schließungen, Anforderungen der Feuerwehr usw.)
- Durchführung und Mitwirkung bei Bauzustandsbesichtigungen durch die Genehmigungsbehörden.
- Beteiligung in gaststättenrechtlichen Konzessionsverfahren.
- Beratung Gemeinden, Städte, Ämter sowie von Bauherrinnen und -herren, Architektinnen und Architeckten, Entwurfsverfassern und Fachplanern in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes (z.B. Löschwasserbedarf, Löschwasserentnahmestellen, Feuerwehrflächen, bauliche Anforderungen, Rettungswege über Feuerwehrleitern etc.)
- Beratung und Unterstützung der Gemeinden, Städte, Ämter sowie von Betrieben in Fragen des abwehrenden Brandschutzes gemäß Brandschutzgesetz.
- Risikoanalysen zur Bedarfsermittlung kommunaler Feuerwehren und bei anerkannten Werkfeuerwehren (Feuerwehrbedarfsplanung).
- Unterstützung und Beratung der öffentlichen Feuerwehren und der Kreiswehrführung
- Aufgabenerledigung zur Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes bei übergreifenden Aufgaben im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz und Mitwirkung im Katastrophenschutz.
Downloadbereich
Feuerwehrschließungen
Das Merkblatt Feuerwehrschließungen regelt die Verwendung von Feuerwehrschließungen, Feuerwehrschlössern und -verschlüssen inkl. der Aufteilung, der Bezugsquellen und den Freigabeprozess im Kreis Dithmarschen.
Brandmeldeanlagen
Die Anforderungen für den Aufbau, Umfang und Betrieb einer Brandmeldeanlage werden in der DIN 14675 und den darin genannten mitgeltenden Normen, Regelwerken und Vorschriften bezüglich der technischen Rahmenbedingungen ausreichend beschrieben, geregelt und konkretisiert. Damit sind technische Anschlussbedingungen nicht erforderlich.
Dennoch ist es erforderlich, dass Betreiber, Planer und Errichter/Instandhalter sowie öffentliche Stellen und ggf. Versicherer die Anforderungen an eine Brandmeldeanlage vor Planung und Ausführung klären und festlegen (siehe DIN 14675 Kapitel 5 und Anhang P).
Dieses Merkblatt soll für den Landkreis Dithmarschen den Verfahrensablauf inkl. der feuerwehrtechnisch, organisatorischen und standortspezifischen Festlegungen beschreiben und mögliche Fragestellungen vorab klären.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne sind Pläne zur Gefahrenabwehr und dienen der Feuerwehr im Einsatzfall zur Informationsgewinnung.
Dieses Merkblatt soll Ihnen helfen, einen Feuerwehrplan mit den geringen abweichenden, für die Feuerwehren im Kreis Dithmarschen spezifischen Anforderungen nach den aktuellen Normen (insbesondere DIN 14095:2025-07 und DIN 14034 Teil 6:2024-06) zu erstellen. Außerdem steht eine Vorlage für die Objektangaben und die textlichen Erläuterungen (Objektbeschreibung), mit dem Ziel eine vereinheitliche Darstellung im Kreisgebiet zu erreichen, zur Verfügung.
Objektfunkanlagen
Das Merkblatt für Objektfunkanlagen regelt die Errichtung und den Betrieb für alle im Kreis Segeberg, Stadt Norderstedt, Kreis Pinneberg, Kreis Herzogtum Lauenburg, Kreis Dithmarschen, Hansestadt Lübeck, Kreis Ostholstein und Kreis Stormarn befindlichen oder zu errichtenden Objektfunkanlagen, welche im Einsatzfall durch Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben genutzt werden sollen.
Da es sehr häufig zu Missverständnissen in der Definition von Aufgaben und Leistungen mit dem Sachgebiet "Bevölkerungsschutz und Feuerwehrwesen" kommt, können Sie deren Aufgaben unter "Ordnung und Sicherheit" finden.









