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Bildung und Teilhabe

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, dieWohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Mit diesen Leistungen kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit nutzen.

Leistungen

Als berechtigte Person beziehungsweise als Sorgeberechtigte haben Sie die Möglichkeit, hierfür eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Leistungen für Bildung

  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
     
  • Für mehrtägige Ausflüge Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
     
  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit 195,00 € jährlich (130,00 € für das erste, 65,00 € für das zweite Schulhalbjahr, Stand. 2024) gefördert.
     
  • Die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung wird von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege übernommen.
     
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
     
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen (i.d.R. Deutschlandticket) für die Beförderung zur Schule (z.B. Berufsschule) außerhalb des Kreisgebietes werden übernommen.

Leistungen für Teilhabe

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Teilhabegutschein), z.B. Aktivitäten im Verein, Musikunterricht, Ferienfreizeit, Kurse d. OGT/OGS wird mit monatlich bis zu 15,00 € gefördert.

Antragstellung

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Wir helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen an bildungundteilhabe[at]dithmarschen.de oder per Post an den Kreis Dithmarschen. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Antragsvordrucke und Anlagen

Alle benötigten Antragsvordrucke und Anlagen finden Sie unter folgendem Link unter dem Reiter "Formulare":

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antragsstellung beim zuständigen Jobcenter (Dithmarschen) oder
  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen.

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Fristen

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag sind ebenfalls folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis der Bedürftigkeit, z.B. durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit aktueller Aufenthaltsgestattung oder Duldung
  • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • ggf. aktuelle Schulbescheinigung

Wir informieren Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

Ansprechpartner*innen

Anschrift:

Weitere Informationen finden Sie im

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