Tierseuchen
Geflügelpest: Aufhebung Stallpflicht
Aktuell
HEIDE. (22.05.26) Der Kreis Dithmarschen hebt die Stallpflicht für Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet zum 23. Mai 2026 auf. Außerdem sind Geflügelausstellungen und -märkte ab diesem Zeitpunkt wieder zulässig. Dazu tritt die Bekanntmachung Nr. 27/2026: „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügungen Nr. 72/2025 vom 28.10.2025 und 20/2026 vom 20.04.2026 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) - Anordnung der Aufstallung für alle Geflügelhaltungen in avifaunistischen Risikogebieten und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im übrigen Kreisgebiet und das kreisweite Verbot der Durchführung von Ausstellungen und Märkten mit Geflügel“ am 23. Mai 2026 in Kraft.
Was tun bei Vogelfund?
Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:
Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.
Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger und Jägerinnen erlöst werden.
Kontakt
Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de







