Tierseuchen
Geflügelpest
Aktuelle Regelungen:
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) – Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen – im Kreis Dithmarschen (Sperrzone Nindorf)
Am 15. März 2023 wurde der Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Nindorf im Kreis Dithmarschen amtlich festgestellt.
Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht.
In der Sperrzone gelten bestimmte rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel.
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) tritt am 17. März in Kraft.
Was tun bei Vogelfund?
Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:
Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.
Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger*innen erlöst werden.
Kontakt
Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de