Tierseuchen
Ausbruch der aggressiven Myxomatose-Variante bei Feldhasen in Dithmarschen
Aktuell
HEIDE (31.07.2025). In den Gebieten Friedrichskoog, Neufelderkoog, Dieksanderkoog und Kaiser-Wilhelm-Koog wurde bei tot aufgefundenen Feldhasen die aggressive Myxomatose-Variante nachgewiesen. Der Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bittet darum, kranke Feldhasen und Wildkaninchen nicht einzufangen, da dies für die Tiere zusätzlichen Stress bedeutet. Auch sollten Hunde in den betroffenen Regionen an der Leine geführt werden, um eine Störung erkrankter Tiere zu vermeiden.
Untersuchungen des Landeslabors bestätigten bei den verendeten Feldhasen die Erkrankung an Myxomatose. Weitere Analysen am Friedrich-Loeffler-Institut ergaben, dass es sich um die besonders aggressive Toledo-Variante der Myxomatose handelt. Diese Form der Krankheit führt vor allem bei Feldhasen zu sehr schweren Krankheitsverläufen.
Die erkrankten Tiere wirken orientierungslos und apathisch, zeigen meist keinen Fluchtreflex mehr und leiden an entzündeten, zugeschwollenen sowie blutunterlaufenen Augen.
Für Menschen sowie andere Tierarten außer Hasen und Kaninchen stellt die Myxomatose keine Gefahr dar. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch stechende Insekten wie Mücken und Flöhe.
Verendete Feldhasen oder Wildkaninchen können mit Angabe des Fundortes der örtlichen Ordnungsbehörde gemeldet werden.
Für Hauskaninchen wird eine Impfung gegen Myxomatose und die Chinaseuche (RHD1- und RHD2-Virus) empfohlen. Letztere wurde in der Vergangenheit ebenfalls bei verendeten Wildkaninchen in Dithmarschen nachgewiesen. Die Beratung zur Impfung übernimmt der jeweilige Tierarzt bzw. die jeweilige Tierärztin.
Was tun bei Vogelfund?
Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:
Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.
Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger und Jägerinnen erlöst werden.
Kontakt
Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de