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Tierseuchen

Kreis Dithmarschen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den avifaunistischen Risikogebieten Dithmarschens und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im Kreis Dithmarschens sowie k

Aktuell

HEIDE. (28.10.25) Der Kreis Dithmarschen erlässt Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest: Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in den avifaunistischen Risikogebieten Dithmarschens und für Haltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel im Kreis Dithmarschens sowie kreisweites Verbot von Geflügelausstellungen Sie tritt am 29. Oktober 2025 in Kraft.

Was tun bei Vogelfund?

Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:

Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.

Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger und Jägerinnen erlöst werden.

Anzeige der Isolierung von Geflügel

Gemäß der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen vom 28. Oktober 2025 (Allgemeine Bekanntmachung Nr. 72/2025) müssen Geflügelhalterinnen und -halter, die ihre Tiere mit Hilfe einer Netzlösung isolieren, diese Maßnahme beim Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzeigen.

Das nachfolgende Formular dient der Anzeige der Isolierung von Geflügel. Bitte füllen Sie das Dokument vollständig aus, unterschreiben Sie es und senden Sie es anschließend per E-Mail an
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de

Kontakt

Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Sachgebiet Tierschutz, Tiergesundheit und TNP

Telefon
04 81 / 97 - 21 00

Montag - Freitag 
8 - 12 Uhr

Donnerstag
14 - 17 Uhr

Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:

veterinaerwesen[at]dithmarschen.de

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