Tierseuchen
Geflügelpest
Aktuell
Kreis Dithmarschen. (02.10.25) Die "Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung Nr. 57/2025 vom 04.09.2025 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) -Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen- im Kreis Dithmarschen Aufgrund Artikel 55 i. V. m. Anhang XI (Überwachungszone) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/687" tritt am 4. Oktober in Kraft. Damit wird die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 57/2025 vom 04.09.2025 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) -Sperrzonen, Stallpflicht und weitere Maßnahmen – im Kreis Dithmarschen aufgehoben.
Trotz der Aufhebung bleibt Vorsicht geboten: Mit dem Beginn der herbstlichen Vogelzugsaison erhöht sich das Risiko einer Ausbreitung der Hochpathogenen Aviären Influenza. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft laut seiner aktuellen Risikobewertung vom 09.09.2025 die Gefahr einer Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln weiterhin als moderat ein.
Was tun bei Vogelfund?
Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:
Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.
Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger und Jägerinnen erlöst werden.
Kontakt
Fachdienst Ordnung, Zuwanderung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:
veterinaerwesen[at]dithmarschen.de