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Tierseuchen

Geflügelpest

Aktuelle Bekanntmachung

Bereits seit Anfang Dezember 2023 wurden vermehrt verendete Wildvögel in Dithmarschen aufgefunden, bei denen das hochpathogene aviäre Influenzavirus nachgewiesen wurde. Auch zu Jahresbeginn steigt die Zahl der verendeten und moribund aufgefundenen Wildvögel insbesondere in den avifaunistischen Risikogebieten Dithmarschens weiterhin an. H5N1-Nachweise gibt es bereits aus den Regionen Brunsbüttel, Meldorf, dem Speicherkoog und der Gegend um Lunden. Weitere Proben von verendeten Wildvögeln sind auf dem Weg ins Landeslabor.

Da sich aktuell in den avifaunistischen Risikogebieten des Kreises Dithmarschen aufgrund des Vogelzugs zahlreiche wildlebende Watt- und Wasservögel aufhalten und das Ausbruchsgeschehen hoch ist, besteht gerade für Hausgeflügelbestände an der Nordseeküste ein sehr großes Einschleppungsrisiko. Daher erlässt der Kreis Dithmarschen die „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel und das Verbot der Durchführung von Ausstellungen von Geflügel und Tauben zum Schutz gegen die Geflügelpest im Kreis Dithmarschen“. Die Allgemeinverfügung tritt am 9. Januar 2024 in Kraft.

Was tun bei Vogelfund?

Das Kreis-Veterinäramt informiert, was bei einem Vogelfund zu tun und zu unterlassen ist:

Tot aufgefundene Wildvögel sind von Montag bis Freitag den örtlichen Ordnungsämtern mitzuteilen, die die Tiere dann einsammeln und mit dem Kreis-Veterinäramt in Kontakt treten. Am Wochenende ist die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer (04121) 80190707 zu kontaktieren, die dann wiederum die Bereitschaftsdienste der örtlichen Ordnungsbehörden zwecks unmittelbarer oder Abholung zum Wochenbeginn informiert. Um einer Virusverbreitung über das Weitertragen der Viren an Kleidung, Schuhen oder anderen Gegenständen vorzubeugen, sind die Tiere unbedingt nicht anzufassen – schon der Kot unter den Schuhen reicht aus, um das Virus weiterzutragen. Aus demselben Grund sollten andere Haustiere (insbesondere Hunde und Katzen) von toten sowie kranken bzw. schwachen Wildvögeln ferngehalten werden.

Schwache und sterbende Wildvögel sind auf keinen Fall anzufassen und auch nicht Tierarztpraxen, Tierheimen oder Wildtierauffangstationen zuzuführen. Die Tiere werden beim Annähern, insbesondere bedingt durch den ausgelösten Fluchtreflex, einem erheblichen Stress ausgesetzt, welcher zusätzliches Leiden für die kranken Wildtiere bedeutet. Schwache und sterbende Wildvögel sind somit auch nicht den Ordnungsbehörden bzw. der Rettungsleitstelle zu melden. Einzeln auftretende kranke Wildvögel können jedoch durch die für das jeweilige Revier zuständigen Jäger*innen erlöst werden.

Kontakt

Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Telefon
04 81 / 97 - 21 00

Montag - Freitag 
8 - 12 Uhr

Donnerstag
14 - 17 Uhr

Außerhalb dieser Erreichbarkeitszeiten kann unter folgender E-Mail-Adresse eine Rückrufbitte hinterlassen werden:

veterinaerwesen[at]dithmarschen.de

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