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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Schulamt

Das Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes (§ 125 SG). Das Schulamt ist eine untere Landesbehörde und besteht aus Landrat und Schulrätin*Schulrat (§ 130).

Das Schulamt ist zuständig für Grundschulen, Grund- und Gemeinschaftsschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderzentren. Für Gymnasien und RBZ ist die oberste Schulaufsicht im MBWFK zuständig (§ 129).

Die Schulaufsicht umfasst

  • die Beratung der Schulen, insbesondere der Lehrkräfte,
  • die Fachaufsicht über Erziehung und Unterricht in den Schulen,
  • die Dienstaufsicht über die Schulen und
  • die Rechtsaufsicht über die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Das Amt der Schulrätinnen tragen Claudia von der Heyde und Maren Schumacher.

Ansprechpartner*innen

Schulrätin

Schulrätin

Stabsstellenleitung

Sachbearbeiterin

Sachbearbeiterin

Lehrkräfte Servicebüro

Zum Schulamt gehört das Lehrkräfte Servicebüro, das (angehende) Lehrkräfte, die Interesse haben, an einer Dithmarscher Schule zu arbeiten, berät und unterstützt.

Ansprechpartner*in

Mehr Informationen rund um das Thema Lehrkraft werden in Dithmarschen finden Sie hier:

Anschrift

Weitere Informationen

und Leistungen zu Thema Schulamt finden Sie im

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

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