Gemeinschaftseinrichtungen
An dieser Stelle finden Sie aktuelle Vorlagen sowie digital ausfüllbare Formulare, die regelmäßig aktualisiert werden.
Meldepflichtige Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz
Eine Mitteilung über eine meldepflichtige Krankheit in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz können Sie über folgendes Onlineformular einreichen.
Weitere Informationen
Das jährliche Rundschreiben richtet sich an alle Kindergärten, Kindertagesstätten, Kindertagespflegepersonen und Grundschulen.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stellt ein umfassendes Informationsangebot zum Thema Infektionsschutz bereit, das verlässlich, fachlich fundiert und stets auf dem neuesten Stand ist.
Wer sich mit Infektionskrankheiten auskennt, kann sowohl sich selbst als auch andere besser vor einer Ansteckung schützen. Auf der nächsten Seite finden Sie wichtige Informationen zu verschiedenen Erregern, deren Übertragungswegen und typischen Krankheitssymptomen. Zudem erhalten Sie Hinweise zum richtigen Verhalten im Krankheitsfall sowie zu Schutzmaßnahmen wie Hygienevorkehrungen oder Impfungen. Die Erregersteckbriefe sind über die Sprachauswahl auf jeder Seite in mindestens sechs Sprachen verfügbar und können als PDF-Dokument heruntergeladen sowie ausgedruckt werden.
Die Wiederzulassung in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen nach einer Krankheit erfolgt in der Regel, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht, oft mit ärztlicher Bescheinigung je nach Krankheit. Bestimmte Infektionskrankheiten unterliegen den Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, das festlegt, wann ein Besuch wieder erlaubt ist.
Die Informationen zu Inkubationszeiten, Ansteckungsdauer, Zulassung nach der Erkrankung sowie Meldepflichten entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Das Robert Koch-Institut hat umfassende Empfehlungen zur Wiederzulassung von Personen in gemeinschaftliche Einrichtungen gemäß § 34 des Infektionsschutzgesetzes formuliert, die als Orientierung für den Umgang mit Infektionskrankheiten und deren Eindämmung dienen.
Im Merkblatt zur Borkenflechte erhalten Sie umfassende Informationen über die Erkrankung, ihre Übertragungswege sowie die Inkubationszeit und Ansteckungsdauer. Zudem werden mögliche Symptome und der Verlauf der Krankheit erläutert.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurde in Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)umbenannt. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit zwischen dem neuen Institut und dem Robert Koch-Institut (RKI) neu geregelt.
Das BIÖG stellt Informationsmaterial sowohl zum Download als auch zur Bestellung in physischer Form bereit, darunter Aufkleber, Poster und Broschüren.
Die Empfehlungen der STIKO zum Impfen werden in der Regel einmal jährlich im Epidemiologischen Bulletin des RKI und auf den Internetseiten des RKI veröffentlicht. Seit 2004 werden ausführliche Begründungen der Empfehlungen publiziert.
Das RKI stellt zudem zahlreiche FAQ zu generellen Impfthemen (von A wie Allergie bis W wie Wechsel des Impfstoffs) sowie zu den einzelnen Impfungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich nicht um die von der STIKO veröffentlichten Empfehlungen.
Extreme Hitze kann den menschlichen Körper stark belasten und zu gesundheitlichen Problemen führen. Im Zuge des Klimawandels können auch im Kreis Dithmarschen häufiger Hitzetage auftreten und sich negativ auf Mensch und Umwelt auswirken. Daher ist es wichtig, dass wir uns als Gemeinschaft darauf vorbereiten und entsprechende Informationen gesammelt darstellen.
Der Kreis Dithmarschen stellt Ihnen hier wichtige Informationen und Tipps zur Verfügung, wie Sie sich und Ihre Familie vor den Auswirkungen extremer Hitze schützen können.