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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Asylantrag

Der Asylantrag ist grundsätzlich bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtungen zugeordnet ist.

Zuständig in Schleswig-Holstein ist:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Außenstelle Neumünster

Haart 148
2 45 39 Neumünster

Telefon
0 43 21 / 55 61 - 0

Fax
0 43 21 / 55 61 - 1 99

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Asylantrag finden finden Sie im

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