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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Schülerbeförderung

Im Kreis Dithmarschen werden zurzeit ca. 7.700 Fahrschüler*innen mit dem ÖPNV zur Schule und von dort wieder nach Hause befördert. Nach § 114 Schulgesetz sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung für Schüler*innen, die Grundschulen, Jahrgangsstufen 5 bis 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen.

Zuständig für die Schülerbeförderung ist grundsätzlich der Schulträger. Dies ist entweder das zuständige Amt, ein Schulverband, die Stadt oder der Kreis.
Der Kreis Dithmarschen ist Träger des Werner-Heisenberg-Gymnasium, der Meldorfer Gelehrtenschule und des Gymnasiums Marne.

Der Kreis Dithmarschen ist zusätzlich Träger der Schülerbeförderung der Klassenstufen 11 bis 13 der Schule am Meer, des Gymnasiums Heide-Ost und des Gymnasiums Brunsbüttel. Außerdem übernimmt der Kreis Dithmarschen auch die Schülerbeförderungskosten der Schüler*innen des Berufsbildungszentrum Dithmarschen sowie der Freien Waldorfschule Wöhrden.
 

Welche Kosten werden anerkannt?

Gemäß der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung erhalten Schüler*innen  der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein kostenloses Deutschland-Ticket:

Hier geht es zur Satzung

Fahrkarte verloren - online neu bestellen

Eine Ersatzkarte kann bequem per Online-Antrag beantragt werden.
Die neue Schülerfahrkarte (Ersatzkarte) wird an die Schule gesendet. Die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt über PayPal.

Hier kann die Ersatzkarte beantragt werden:

Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte

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