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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Schülerbeförderung

Im Kreis Dithmarschen werden zurzeit ca. 7.700 Fahrschüler*innen mit dem ÖPNV zur Schule und von dort wieder nach Hause befördert. Nach § 114 Schulgesetz sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung für Schüler*innen, die Grundschulen, Jahrgangsstufen 5 bis 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen.

Zuständig für die Schülerbeförderung ist grundsätzlich der Schulträger. Dies ist entweder das zuständige Amt, ein Schulverband, die Stadt oder der Kreis.
Der Kreis Dithmarschen ist Träger des Werner-Heisenberg-Gymnasium, der Meldorfer Gelehrtenschule und des Gymnasiums Marne.

Der Kreis Dithmarschen ist zusätzlich Träger der Schülerbeförderung der Klassenstufen 11 bis 13 der Schule am Meer, des Gymnasiums Heide-Ost und des Gymnasiums Brunsbüttel. Außerdem übernimmt der Kreis Dithmarschen auch die Schülerbeförderungskosten der Schüler*innen des Berufsbildungszentrum Dithmarschen sowie der Freien Waldorfschule Wöhrden.
 

Welche Kosten werden anerkannt?

Gemäß der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung erhalten Schüler*innen  der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein kostenloses Deutschland-Ticket:

Hier geht es zur Satzung

OLAV – das neue Online Antragsverfahren ab dem Schuljahr 2024/2025

Ab dem Schuljahr 24/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.

Das Verfahren wird für den Kreis Dithmarschen zum SJ 24/25 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung kann ab Mai 2024 online unter http://www.ticket-olav.de erfolgen (vorher können noch keine Anträge gestellt werden. Sie werden rechtzeitig über die Schule bzw. die lokalen Medien über den genauen Starttermin informiert).

Ab dem Schuljahr 24/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.
Das Verfahren wird für den Kreis Dithmarschen zum SJ 24/25 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung kann ab Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de erfolgen (vorher können noch keine Anträge gestellt werden. Sie werden rechtzeitig über die Schule bzw. die lokalen Medien über den genauen Starttermin informiert).

Was gilt für die Ausgabe von Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 24/25?

Auf Antragstellung erhalten Schüler*innen der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein kostenloses Deutschland-Ticket.

Der Kreis und der Schulträger werden ab April weitere Informationen zum neuen Verfahren sowie den genauen Startzeitpunkt der Antragstellung veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

Antrag auf Ausstellung einer Schülerfahrkarte

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

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