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Schülerbeförderung

Im Kreis Dithmarschen werden zurzeit ca. 14.000 Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit dem ÖPNV zur Schule und von dort wieder nach Hause befördert. Nach § 114 Schulgesetz sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler, die Grundschulen, Jahrgangsstufen 5 bis 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sowie Förderzentren besuchen.

Zuständig für die Schülerbeförderung ist grundsätzlich der Schulträger. Dies ist entweder das zuständige Amt, ein Schulverband, die Stadt oder der Kreis.
Der Kreis Dithmarschen ist Träger des Werner-Heisenberg-Gymnasium, der Meldorfer Gelehrtenschule und des Gymnasiums Marne.

Darüber hinaus  ist der Kreis Dithmarschen zusätzlich Träger der Schülerbeförderung der Klassenstufen 11 bis 13 der Schule am Meer, des Gymnasiums Heide-Ost und des Gymnasiums Brunsbüttel. Außerdem übernimmt der Kreis Dithmarschen  die Schülerbeförderungskosten der Schülerinnen und Schüler des Berufsbildungszentrum Dithmarschen sowie der Freien Waldorfschule Wöhrden.

Zudem haben Schülerinnen und Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen, Schülerinnen und Schüler an dänischen Schulen, Vollzeitschülerinnen und -schüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) bzw. sonstige Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung die Möglichkeit, ein Deutschland-Schulticket zu beantragen.

Welche Kosten werden anerkannt?

Gemäß der Satzung des Kreises Dithmarschen über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemein bildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein teilfinanziertes oder kostenloses Deutschlandticket:

Hier geht es zur Satzung

Schülerinnen und Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen, Schülerinnen und Schüler an dänischen Schulen, Vollzeitschülerinnen und -schüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber) bzw. sonstige Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung erhalten ein Deutschlandticket mit einer monatlichen Zuzahlung (Eigenanteil).

Schülerinnen und Schüler, die nicht am Schulort der nächstgelegenen Schule der besuchten Schulart wohnen.

Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, die mehr als 2 km entfernt vom Schulort der nächstgelegenen Grundschule wohnen.

Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf, die mehr als 4 km entfernt vom Schulort der nächstgelegenen Schule der besuchten Schulart wohnen.

WICHTIG: Es wird nicht die besuchte Schule, sondern die nächstgelegene Schule der besuchten Schulart als Maßstab angesetzt.

Schülerinnen und Schüler, die am Schulort der nächstgelegenen Schule der besuchten Schulart wohnen.

Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, die weniger als 2 km entfernt vom Schulort der nächstgelegenen Grundschule wohnen.

Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf, die weniger als 4 km entfernt vom Schulort der nächstgelegenen Schule der besuchten Schulart wohnen.

WICHTIG: Es wird nicht die besuchte Schule, sondern die nächstgelegene Schule der besuchten Schulart als Maßstab angesetzt.

 

Außerdem haben folgende Schülerinnen und Schüler Anspruch auf ein teilfinanziertes Deutschlandticket:

Schülerinnen und Schüler an sonstigen anerkannten Ersatzschulen.

Schülerinnen und Schüler an dänischen Schulen.

Vollzeitschülerinnen und -schüler an sonstigen berufsbildenden Schulen (ohne Arbeitgeber).

Sonstige Schülerinnen und Schüler in einer rein schulischen Ausbildung.

Bei dem teilfinanzierten Deutschlandticket übernimmt der zuständige Schulträger 49 Euro monatlich und die antragstellende Person 9 Euro.

Der Eigenanteil ist nach erfolgreiche Antragstellung unter http://www.ticket-olav.de  als jährlicher Einmalbetrag (108 Euro) zu entrichten. Die Zahlungsinformationen werden Ihnen im persönlichen OLAV-Bereich zur Verfügung gestellt.

OLAV – das Online Antragsverfahren

Alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen beantragen Ihre Schülerfahrkarte über das einheitliches Online-Verfahren (OLAV).

Die Antragstellung ist online unter http://www.ticket-olav.de möglich.

Fahrkarte verloren? Eine Ersatzfahrkarte beantragen Sie ebenfalls ganz einfach digital in Ihrem persönlichen OLAV-Bereich. Unter „Mein Anträge“ haben Sie die Möglichkeit zur Beantragung.

Falls weitere Fragen zum OLAV-Verfahren bestehen, nutzen Sie bitte den FAQ-Bereich auf der OLAV- Website.

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