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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis für einen Aufenthalt im Rahmen des Working-Holiday (Work and Travel)

Voraussetzungen

  • Staatsangehörige der Staaten: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland
  • Alter zwischen 18. und 30. Lebensjahr für die Länder: Australien, Israel, Japan und Neuseeland (Ausnahme  Kanada: Alter zwischen 18. Und 35. Lebensjahr) 

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Anmeldung vom Einwohnermeldeamt oder Wohnungsgeberbescheinigzung
  • Nachweis eigener Mittel in Höhe von 2000,00 €
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Aufenthaltserlaubnis finden finden Sie im

Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung als Fachkraft

Erteilung für eine Beschäftigung als Fachkraft mit qualifizierter Ausbildung (Berufsausbildung, Studium) gemäß §§ 18ff AufenthG

Voraussetzungen

  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Beschäftigung kann in der Regel nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Es gibt Beschäftigungen für die keine Stellungnahme erforderlich ist.  Die Stellungnahme wird durch die Ausländerbehörde eingeholt.
  • Vorliegen einer qualifizierten Beschäftigung
    Eine qualifizierte Beschäftigung = Zu ihrer Ausübung sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich, die in einem Studium oder einer qualifizierten Berufsausbildung erworben werden.
  • Berufsausübungserlaubnis
    Für bestimmte Berufsgruppen ist eine Erlaubnis zur Ausübung des Berufs erforderlich(z.B. Ärzte). Die Berufserlaubnis oder die Zusicherung der zuständigen Behörde muss vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Anmeldung vom Einwohnermeldeamt oder Wohnungsgeberbescheinigung
  • Arbeitsvertrag / Arbeitsangebot
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Nachweis der Qualifikation (Diplom, Berufsabschluss) mit beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses
  • Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (Arbeitsvertrag, Einkommensnachweis)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate

Gebühren

100,00 Euro

Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Freiwilligendienstes

Erteilung für höchstens ein Jahr gemäß § 19c AufenthG i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BeschV

Voraussetzungen

  • Alter zwischen 15 und 26 Jahren, Ausnahme BFD ab 15 Jahren keine Altersbegrenzung
  • Vereinbarung nur mit einem anerkannten Träger möglich

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Nationalpass
  • Vereinbarung zum Freiwilligendienst mit einem anerkannten Träger
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts in Höhe des BAföG-Höchstsatzes (861,- € 2022)
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate

Gebühren

100,00 Euro

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