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iKFZ
Trotz massiver Bemühungen konnte keine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung zum Weiterbetrieb des Stufe 3-Dienstes iKFZ über den 31.01.2024 hinaus beim KBA erwirkt werden.
Das bedeutet, dass vom 01.02.2024 bis zum Umstieg auf Viato Z 4.0 (VOIS) und der damit verbundenen Einführung des Stufe 4-Dienstes keinerlei Anträge per iKFZ gestellt werden können.