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Sportstättenförderung

Förderfonds des Kreises Dithmarschen – Sportstättenförderung

Der Kreis Dithmarschen stellt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten alljährlich Haushaltsmittel als Zuwendung an freie und öffentliche Träger zur Förderung von Sportanlagen zur Verfügung. Die Zuwendungen können für investive Maßnahmen und Sanierungen von Sportanlagen beantragt werden.

Die zu fördernden Maßnahmen sollen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Verbesserung der Funktionstüchtigkeit der Sportanlage,
  • Senkung der Betriebskosten und/oder des Primärenergiebedarfs und/oder Senkung des CO2-Verbrauchs,
  • Verbesserung/ Herstellung der Barrierefreiheit der Sportanlage

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können vom 01.01 bis zum 01.09. des jeweiligen Förderjahres über das Online-Antragsformular gestellt werden. Im Formular „Hinweise zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ können Sie bereits vorab sehen, welche Informationen und Unterlagen im Rahmen der Antragstellung erforderlich sind.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Förderfonds des Kreises Dithmarschen

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