Sportstättenförderung
Förderfonds des Kreises Dithmarschen – Sportstättenförderung
Der Kreis Dithmarschen stellt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten alljährlich Haushaltsmittel als Zuwendung an freie und öffentliche Träger zur Förderung von Sportanlagen zur Verfügung. Die Zuwendungen können für investive Maßnahmen und Sanierungen von Sportanlagen beantragt werden.
Die zu fördernden Maßnahmen sollen mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Verbesserung der Funktionstüchtigkeit der Sportanlage,
- Senkung der Betriebskosten und/oder des Primärenergiebedarfs und/oder Senkung des CO2-Verbrauchs,
- Verbesserung/ Herstellung der Barrierefreiheit der Sportanlage
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung können vom 01.01 bis zum 01.09. des jeweiligen Förderjahres über das Online-Antragsformular gestellt werden. Im Formular „Hinweise zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ können Sie bereits vorab sehen, welche Informationen und Unterlagen im Rahmen der Antragstellung erforderlich sind.
Anlagen und weitere Informationen
Anlage 1 - Bundesweite einheitliche Regelungen zur Zuorndung zu Fachverbänden
Anlage 2 - DBS-Grundsatzpapier Barrierefreiheit Sportstätten
Bewertungsbogen Sportstättenförderrichtlinie
Hinweise zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Sportstättenförderrichtlinie Kreis Dithmarschen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften
Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden, Kreise, Ämter und Zweckverbände (kommunale Körperschaften)