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Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann auf Antrag ausgestellt werden, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist.

Der Staatsangehörigkeitsausweis ist mit einem Formblattantrag für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) zu beantragen. Das Antragsformular ist in der Ausländerberhöde kostenlos erhältlich.

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