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Landesaufnahmeprogramm Syrien

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hielt es 2013 zur Bekämpfung der Flüchtlingskrise in Syrien und dessen Anrainerstaaten humanitären Gründen für geboten, syrischen Staatsangehörigen, die vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind, den Weg zu einer Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen, sofern sie enge verwandtschaftliche Beziehungen zu in Schleswig-Holstein aufenthaltsberechtigten Personen haben, die bereit und in der Lage sind, den Lebensunterhalt ihrer Verwandten während des Aufenthalts in Deutschland zu sichern.

Weitere Informationen

zu allen Leistungen finden finden Sie im

Landesaufnahmeprogramm Syrien § 23 Abs. 1 AufenthG

Voraussetzungen

Begünstigter Personenkreis

  • Erteilt wird die Aufenthaltserlaubnis syrischen Staatsangehörigen, die aufgrund des Bürgerkrieges aus ihrem Wohnort fliehen mussten und sich in Anrainerstaaten Syriens, in Ägypten oder noch in Syrien aufhalten.
  • Verwandtschaftlichen Bezug zu einer Person, welche seit mind. 12 Monaten in Schleswig-Holstein mit einer Haupt- oder alleiniger Wohnung lebt.

Verwandtschaftlicher Bezug zu Deutschland

  • Begünstigt sind Ehegatten, Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), Verwandte zweiten Grades (Großeltern, Enkel oder Geschwister) sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder. Ledige junge volljährige Kinder (18 bis 21 Jahre) von Verwandten zweiten Grades, die ununterbrochen im Familienverband leben und die kriegsbedingte Fluchtsituation mit ihrer Familie gemeinsam erfahren, sind zur Vermeidung trennungsbedingter familiärer Schicksale ebenfalls begünstigt.

Verpflichtungserklärung

  • Eine Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG muss für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abgegeben werden.
  • Um die verpflichtete Person bei der finanziellen Belastung zu unterstützen, wird der Umfang der Verpflichtungserklärung begrenzt.
  • Kosten für Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft, Geburt, Pflegebedürftigkeit und Behinderung im Sinne der §§ 4, 6 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden von der Verpflichtungserklärung ausgenommen.
  • Die Verpflichtungserklärung ist für jede einreisewillige Person getrennt abzugeben.
  • Die Haftungsdauer wird ab dem Tag der Einreise auf 5 Jahre begrenzt.

Verfahren

  • Schriftliche Anfrage mit Ihren vollständigen Personalien (Name, Vorname, Geb. Datum, Adresse) und den erforderlichen Unterlagen an die Ausländerbehörde.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Verpflichtungserklärung ausgestellt.
  • Vor der Einreise ist ein Visumverfahren durchzuführen, in welchem die Person durch die Sicherheitsbehörde überprüft wird, der verwandtschaftliche Bezug nachzuweisen ist und die Erteilungsvoraussetzungen überprüft werden. Das Visum ist durch die einzureisende Person bei der deutschen Botschaft im Ausland zu stellen.
  • Nach der Einreise mit dem erforderlichen Visum ist eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich, danach ist ein Online Termin in der ABH zu buchen, zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen von Ihrer verwandten Person:

  • Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Staatsangehörigkeit
  • Kopie eines gültigen Nationalpasses
    • oder anderer Identitätsdokumente (z. B. Personalausweis, Militärausweis, Führerschein etc.), bei Bedarf mit beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Kopien von Nachweisen zur Familienzusammengehörigkeit zu Ihnen (z. B. Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, etc.), bei Bedarf mit beglaubigter deutscher Übersetzung 
  • Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes Ihrer verwandten Person.

Unterlagen des Verpflichtungsgebers:

  • Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Staatsangehörigkeit
  • Kopie eines gültigen Nationalpasses (bzw. Personalausweis bei Deutschen)
  • Kopie des Aufenthaltstitels/der Niederlassungserlaubnis bei ausländischer Staatsan-  gehörigkeit
  • Vollständige Adresse
  • Kopie des Mietvertrages bzw. Nachweis über die laufenden Kosten eines Eigenheimes
  • Ggf. Kopie der Heiratsurkund und/oder Kopien der Geburtsurkunden von eigenen Kindern
  • Kopie des Arbeitsvertrages + Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Bei Selbständigen          
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Letzter vorliegender Einkommenssteuerbescheid vom Finanzamt)
    • Aktuelle Gewinn und Verlustrechnung durch einen Steuerberater.

Termin

Bitte stellen Sie Ihren Antrag schriftlich oder senden Sie eine E-Mail an abh[at]dithmarschen.de oder aufenthaltsrecht[at]dithmarschen.de.

Zur Beantragung des Aufenthaltstitels in Deutschland nach Einreise mit dem erforderlichen Visum, buchen Sie bitte unter Termine reservieren online einen Termin.

Bitte wählen Sie das Anliegen „Erteilung/Verlängerung/Übertragung von Aufenthaltstiteln – Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen“.

Auszeichnungen & Mitgliedschaften

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