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Streichung der Wohnsitzauflage

Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis mit Wohnsitzauflage auf das Land Schleswig-Holstein und wohnen im Kreis Dithmarschen und wollen in ein anderes Bundesland ziehen. Dann stellen Sie einen Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

Ihr Antrag wird durch die Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde geprüft und ggf. werden weitere Unterlagen angefordert. Erst bei vollständiger Einreichung aller Unterlagen wird die aufzunehmende Ausländerbehörde beteiligt.

Daraufhin erfolgt die Entscheidung über den Antrag.

Ein Umzug ist erst mit Zustimmung der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörde erlaubt. Bis dahin gilt Ihre Wohnsitzauflage entsprechend Ihrer Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen

zu allen Leistungen zum Thema Streichung der Wohnsitzauflage finden finden Sie im

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