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Regionalplanung und Raumordnung

Die Regionalplanung hat die Aufgabe, die Standbeine der wirtschaftlichen Entwicklung einer Region untereinander in Einklang zu bringen. Der Regionalplan bildet mit seinen Zielen und Grundsätzen den Ordnungs- und Entwicklungsrahmen dafür und konkretisiert die im Landesentwicklungsplan zusammengefassten Ziele der Raumordnung für Schleswig-Holstein. Die Planaufstellung beider Pläne obliegt der Landesplanungsbehörde. Für den Kreis Dithmarschen gilt der Regionalplan für den Planungsraum IV.

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