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Brand- und Katastrophenschutz

Eine Katastrophe im Sinne des Gesetzes ist ein Ereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder bedeutender Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt. Hilfe und Schutz müssen gewährt werden. Dazu müssen verschiedene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie die zuständigen Behörden, Organisationen und die sonstigen eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.

Der Kreis Dithmarschen hat Vorsorgeplanungen für verschiedene Katastrophen- und Großschadenslagen erstellt. Um Menschen in Not zu helfen und materielle Schäden einzudämmen, werden alle zur Hilfeleistung und Beratung verfügbaren Kräfte benötigt.

Die Katastrophenschutzeinheiten des Kreises Dithmarschen sind:

  • die Feuerwehrbereitschaft,
  • die Sanitäts- und Betreuungseinheiten (DRK),
  • die Technische Einsatzleitung (TEL)
  • und die Regieeinheit Information- und Kommunikation (IuK) sowie
  • unterstützend der Löschzug Gefahrgut Dithmarschen (LZ-G).

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