Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG Genehmigung
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen oder zuerst genehmigen lassen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein