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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Kaffeesteuer bezahlen

Wenn Sie gewerblichen Umgang mit Kaffee oder kaffeehaltigen Waren haben, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kaffeesteuer bezahlen.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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