Umsatzsteuer für Personenverkehr mit Kraftomnibussen über die Grenze zu deutschen Seehäfen und der Schweiz bezahlen
Umsatzsteuer für Personenverkehr mit Kraftomnibussen über die Grenze zu deutschen Seehäfen und der Schweiz bezahlen
Wenn Sie als Unternehmen mit Kraftomnibussen, die nicht in Deutschland zugelassen sind, Personen über die Grenzen an deutschen Seehäfen oder über die Grenze zur Schweiz befördern, müssen Sie Umsatzsteuer bezahlen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein