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Zuständigkeitsfinder Bürgerportal

Umzugsgut beim Zoll anmelden

Wenn Sie aus einem Drittland in die Europäische Union umziehen, können Sie Hausrat und anderes Umzugsgut in der Regel zollfrei einführen. Sie müssen das jedoch beim Zoll anmelden.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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